Tätigkeitsbericht 2011 des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Link zum PDF auf der Seite:
http://www.datenschutz-berlin.de/content/nachrichten/datenschutznachrichten/28-maerz-2012

Einige Lesefrüchte:

Die Piratenplattform “Liquid Feedback” wurde als akzeptabel eingestuft.

Die alte Internet-Bashing-Leier: “Auch Personen in öffentlichen Ämtern haben ein Recht auf Privatsphäre. Die Gefahr einer Verletzung dieses Rechts ist bei Veröffentlichung von Datensätzen im Internet, die über Suchmaschinen leicht auffindbar und weltweit einsehbar sind, besonders groß.”

Und der Google-Streetview-Schwachsinn: “Für georeferenzierte Panoramadienste ist die Veröffentlichung der Aufnahmen
ohne die Möglichkeit des Vorabwiderspruchs rechtswidrig.” Die Gerichte sehen das nicht so.

Von keiner Ahnung befleckt ist diese Aussage: “Berlin hat 1993 als erstes Bundesland Regelungen zum Datenschutz in sein Archivgesetz aufgenommen.” Selbstverständlich enthielt das erste Archivgesetz (BW) bereits Regelungungen zum Datenschutz. Das Archivgesetz soll verschärft werden, was die Einsichtsmöglichkeiten von Personendaten angeht.

Zum ArchivG vs. IFG: “Nicht zuletzt besteht ein Widerspruch zum Informationsfreiheitsrecht, der durch eine Gesetzesänderung gelöst werden sollte. Aufgrund der Sperrfristen des Archivrechts müssen nach dem Informationsfreiheitsgesetz frei zugängliche
Akten der Verwaltung nach Abgabe an das Archiv geheim gehalten werden. Um diesen Widerspruch zu lösen, sollte eine Regelung vergleichbar der des Bundesarchivgesetzes aufgenommen werden.”


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

3 Gedanken zu „Tätigkeitsbericht 2011 des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit“

  1. Streetview Zum Thema “Für georeferenzierte Panoramadienste ist die Veröffentlichung der Aufnahmen
    ohne die Möglichkeit des Vorabwiderspruchs rechtswidrig.” Die Gerichte sehen das nicht so.”

    Genau deswegen wird der Widerspruch in Deutschland umfänglich betrieben, wenn ich mir die grauen/weißen Flecken bei Google Streetview anschaue und Google setzt die Widersprüche, nach einigen gerichtlichen Niederlagen auch um… Der Berliner Datenschutz scheint hier etwas klarer zu sehen…

    Schutz der Privatsphäre hat nichts mit Internetbashing zu tun, sondern Persönlichkeitsschutz und der gilt (zum Glück) technikunabhängig. Das Web ist auch in Sachen Persönlichkeitsschutz kein rechtsfreier Raum, dass sollte ein derart juristisch bewanderter Mensch mit KG eigentlich wissen…

    1. Dann sollten Sie sich ggf. mit den einschlägigen rechtlichen Einschätzungen zu Google Streetview und den üblichen Reaktionen des Unternehmens beschäftigen. Üblicherweise tut Google gar nichts, es sei denn, sie werden wie bei Streetview dazu gezwungen…

      Wunschdenken ist nett, aber um einen freien Blick zu bekommen, sollten Sie ggf. einmal den Schleier heben…

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