In Museen und Bildarchiven:
http://edoc.hu-berlin.de/series/berliner-handreichungen/2012-321/PDF/321.pdf
Völlig unsinnig ist die Argumentation mit der Strafbarkeit. Als ob schon jemals ein Museumsmitarbeiter wegen einer Urheberrechtsverletzung strafrechtlich verfolgt worden wäre! Im Fall Guttenberg kam es nicht zu einem Gerichtsverfahren, und wer verwaiste Werke zugänglich macht, ist meilenweit von den Betreibern von Portalen wie http://kino.to entfernt! Reine Panikmache.
Überhaupt ist die Qualität der Arbeit mäßig.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (29. März 2012). Masterarbeit zu verwaisten Werken. Archivalia. Abgerufen am 10. November 2024 von https://doi.org/10.58079/bm3h
Mäßig? Die selbstgefällige Art und Weise, wie Herr Graf hier eine gut 100-seitige Arbeit (plus Anhang) in einem kurzen Satz als “mäßig” abqualifiziert, ist nicht nur schmierig, sondern auch fahrlässig. So wird das nichts mit wissenschaftlichem Bloggen!
Mäßig! Die selbstgefällige Art, wie ein Kommentator versucht, meine Meinung anzugreifen, ist nicht nur schmierig, sondern auch fahrlässig. Ich brauche mich von solchem Kommentar-Pöbel nicht benoten zu lassen.
Benotung Ist bekannt, mit welcher Note die Masterthesis versehen wurde? Dies würde eine zweite Einschätzung zur Qualität ermöglichen..