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Dr. Stefanie Albus-Kötz Neue Archivleiterin in Herrenberg

In der letzten Gemeinderatsitzung wählte das Gremium Dr. Stefanie Albus-Kötz zur neuen Leiterin des städtischen Archivs. Albus-Kötz studierte an der Universität Tübingen Geschichte und Französisch, absolvierte die Ausbildung für den Höheren Archivdienst an der Archivschule in München und promovierte in mittelalterlicher Geschichte.
Sie bringt neben ihren Erfahrungen als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Tübingen auch Berufserfahrung an den Staatsarchiven München und Sigmaringen mit. Zuletzt arbeitete Frau Albus-Kötz im Staatsarchiv in Freiburg als wissenschaftliche Beschäftigte. Im Stadtarchiv Herrenberg wartet eine Reihe von interessanten Aufgaben auf die neue Stelleninhaberin.
Zu ihrem neuen Aufgabenbereich gehören insbesondere die Übernahme, Verwaltung, Pflege und Erschließung archivwürdiger Informationsträger, die Sammlung von Dokumenten zur Stadtgeschichte sowie die Erforschung und Darstellung der Stadtgeschichte und die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Gruppen. Die 36-jährige übernimmt voraussichtlich im August 2012 die Leitung des Stadtarchivs bei der Stadt Herrenberg.

Quelle: Amtblatt der Stadt Herrenberg 11/2012

[KG: Titel um den Ortsnamen ergänzt]


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Krahnke (3. April 2012). Dr. Stefanie Albus-Kötz Neue Archivleiterin in Herrenberg. Archivalia. Abgerufen am 16. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/bm2q


9 Gedanken zu „Dr. Stefanie Albus-Kötz Neue Archivleiterin in Herrenberg“

  1. Der Beste soll gewinnen Es versteht sich doch von selbst, dass eine Stadt nach Möglichkeit die beste Bewerbung berücksichtigt. Da kommt es auf den Ausschreibungstext nicht so sehr an, sondern auf die Qualifikation und die Ergebnisse, die für die Zukunft zu erwarten sind.

    1. Der Beste soll gewinnen was aber nur mit vergleichbaren Bedingungen für alle Beteiligten der Fall ist. Und ja, es kommt auf den Ausschreibungstext an, denn der ist letztlich verbindlich hinsichtlich der Stellenbesetzung! Die öffentliche verwaltung kann eben nicht “Wünsch-Dir-Was” spielen, sondern ist hier im Sinne der Gleichbehandlung an Regeln insbesondere Recht und Gesetz gebunden. Ansonsten können wir uns die Ausschreibungen gleich sparen und die Stelle mit irgendwem besetzen!

      Wie soll bitteschön der Beste gewinnen, wenn die Stelle erst auf Diplom-Archivar ausgeschrieben wird, damit potenziellen BewerberInnen im höheren Dienst vermittelt wird: “Für Euch nicht!” und dann wird doch eine Bewerberin mit der Qualifikation für den höheren Dienst eingestellt?? Durch diesen Ausschluss von Bewerbern ist gerade eine Bestenauslese faktisch ausgeschlossen!

      Gerade weil es auf die Qualifikation ankommt, kann es nicht angehen, dass durch die Ausschreibung Bewerber faktisch ausgeschlossen werden. Gerade deswegen ist die öV verpflichtet entsprechend den tatsächlichen Gegebenheiten auszuschreiben!!

  2. Mensch Leute… … freut Euch doch lieber für Frau Albus! Sicherlich kann sich über darüber streiten, warum nicht gleich höherer Archivdienst gesucht wurde, aber juristisch ist das wohl wasserdicht, denn in der Ausschreibung stand auch: “oder eine gleichwertige Fachqualifikation”.

    1. Der höhere Dienst ist eben dem Diplom-Archivar nicht gleichwertig, sondern eine höhere Ausbildung, was sich insbesondere bei der Bezahlung zeigt und hier stelle ich mal die Frage, ob Fr. Albus auch als Diplom-Archivar bezahlt wird oder entspr. Qualifikation – nämlich entspr. dem höheren Dienst. In letzterem Fall wäre vor allem spannend, wie die Stelle eigentlich ursprünglich bewertet und im Stellenplan eingeplant ist! Wenn auf Diplom-Archivar ausgeschrieben wird, kann es kaum eine Stelle entspr. höherer Dienst sein. Es wäre insofern auch aus wirtschaftlicher Sicht ein Unding erst auf Diplom-Archivar auszuschreiben, dann doch höherer Dienst einzustellen und damit außerplanmäßige Mehrausgaben zu produzieren. Schade, dass das kein Rechnungshof prüft!

      Was das juristisch wasserdicht angeht, so bezweifle ich, dass dies tatsächlich der Fall ist. Die Ausschreibung verlangte eine niedrigere Qualifikation als die der ausgewählten Bewerberin. sie hat insofern eine Qualifikation, die andere Bewerber, nämlich die Diplom-Archivare für die die Stelle gedacht war gar nicht haben können – damit haben wir den Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz! …insbesondere dann, wenn Fr. Albus jetzt auch noch im höheren Dienst bezahlt wird und damit durch die Hintertür tatsächlich eine höhere Dienststelle draus gemacht wird…

      Wie gesagt bedauere ich sehr, dass keiner klagt, damit dieses Unwesen endlich aufhört und Stellen nach der tatsächlich gewünschten Qualifikation ausgeschrieben und vergeben werden!!

      Ich gönne jedem seine Stelle, dann aber bitte unter fairen und vor allem gleichen Bedingungen für alle BewerberInnen – genau das war in Herrenberg nicht der Fall! …denn nur so kann der/die tatsächlich Beste gewinnen…

  3. Neue Archivleiterin in Herrenberg In der Ausschreibung der Archivleiterstelle in Herrenberg wurde die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Archivdienst mit Abschluss als Diplom-Archivar erwartet.
    Sehr schön, dass mal wieder jemand vom höheren Dienst ohne Berufserfahrung in Kommunalarchiven bei der Stellenbesetzung den Diplom-Archivaren vom gehobenen Archivdienst vorgezogen wurde!!!

    1. Ich dagegen bin froh, dass sich die Stadtverwaltung eines besseren besonnen hat Das Stadtarchiv Herrenberg ist eines der bedeutendsten württembergischen Stadtarchive, und da schadet es nicht, wenn jemand mit abgeschlossener Promotion es betreut.

    2. Dann sollte man die Stelle allerdings auch gleich so ausschreiben und nicht den Versuch unternehmen, bei der Stellenbesetzung möglichst Geld zu sparen, wenn man doch einen Diplom-Archivar findet!

      Ich stimme Ihnen zu Hr. Dr. Graf, dass sich der höhere Dienst bei einem solchen Stadtarchiv anbietet. Es ist jedoch ein krasser Widerspruch zum Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn die Stelle erst für Diplom-Archivare ausgeschrieben wird und dann jemand eingestellt wird, der eine Qualifikation vorweist, die Diplom-Archivare faktisch nicht haben können, sprich damit einen Großteil der Bewerber quasi durch die Hintertür wieder ausschließt.

      Dann soll die Stadt verdammt noch mal ehrlich und gleich auf höherer Dienst ausschreiben. Das wäre auch anderen Bewerbern mit höherer Dienstqualifikation gegenüber fair, die bei der ursprünglichen auf Diplom-Archivar bezogenen Ausschreibung aufgrund offensichtlicher Überqualifizierung sich zunächst nicht beworben haben! Das wäre dann eine tatsächlich offene und vor allem sachgerechte Stellenausschreibung gewesen.

      So hat die Sache doch ein sehr komisches Geschmäckle…, bei dem ich es offen gesprochen sehr bedauere, dass nicht einer der unterlegenen Bewerber dagegen klagt!

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