Ein schwedischer Forscher, der Teilnehmern einer medizinischen Studie absolute Vertraulichkeit zusichert, muss es akzeptieren, wenn ihn der Staat, der Offenlegungspflichten hinsichtlich der Unterlagen nachkommen muss, strafrechtlich verurteilt, weil der Forscher die Unterlagen vernichtet hat, um sie dem Zugriff zu entziehen.
Nachweise zum Fall von RA Seidlitz
https://plus.google.com/u/0/101046117969690999101/posts/Qnrce944Uux
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Klaus Graf (3. April 2012). Kein Forschungsgeheimnis? Archivalia. Abgerufen am 12. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bm2k