PDF des Urteils:
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/d/de/Loriot_decision.pdf
Von § 5 Abs. 1 UrhG werden nach Ansicht des Gerichts nur Sprachwerke erfasst, nicht aber Werke der bildenden Kunst. Postwertzeichen fielen auch nicht unter § 5 Abs. 2 UrhG.
Damit stellt sich das Gericht gegen die Entscheidung des LG München, das für den Michel-Verlag Geltung besitzt.
Gewonnen hat die Wikipedia nur insofern, als sie die Wiedergabe der Unterschrift von Loriot nutzen darf. Dabei handle es sich nicht um ein urheberrechtlich geschütztes Werk.
http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Forum#Loriot-Entscheidung_des_LG_Berlin_nun_verf.C3.BCgbar
http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Deletion_requests/Template:PD-German_stamps
Siehe auch
?s=loriot
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (15. April 2012). Loriot vs. Wikipedia – Berliner Landgerichte fehlurteilt gegen freie Inhalte. Archivalia. Abgerufen am 13. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bm0h