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Loriot vs. Wikipedia – Berliner Landgerichte fehlurteilt gegen freie Inhalte

PDF des Urteils:
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/d/de/Loriot_decision.pdf

Von § 5 Abs. 1 UrhG werden nach Ansicht des Gerichts nur Sprachwerke erfasst, nicht aber Werke der bildenden Kunst. Postwertzeichen fielen auch nicht unter § 5 Abs. 2 UrhG.

Damit stellt sich das Gericht gegen die Entscheidung des LG München, das für den Michel-Verlag Geltung besitzt.

Gewonnen hat die Wikipedia nur insofern, als sie die Wiedergabe der Unterschrift von Loriot nutzen darf. Dabei handle es sich nicht um ein urheberrechtlich geschütztes Werk.

Kommentare:
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Urheberrechtsfragen&oldid=102087688#Loriot-Urteil_liegt_nun_vor

http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Forum#Loriot-Entscheidung_des_LG_Berlin_nun_verf.C3.BCgbar

http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Deletion_requests/Template:PD-German_stamps

Siehe auch
?s=loriot


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (15. April 2012). Loriot vs. Wikipedia – Berliner Landgerichte fehlurteilt gegen freie Inhalte. Archivalia. Abgerufen am 13. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bm0h


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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