Völlig unsinnige Gesetzesänderung, die das Arbeiten mit freien Inhalten erschwert:
https://www.nzz.ch/schweiz/jeder-schnappschuss-kuenftig-vom-urheberrecht-geschuetzt-ld.1444436
Gegenargumente:
https://medienwoche.ch/2018/12/04/gegen-einen-lichtbildschutz-unnoetiges-regulierungsmonster/
“Wenn ein Museum das Fotografieren von Werken verbietet – beispielsweise weil das Blitzlicht den Kunstwerken schadet – so können heute bei Werken, deren Schutz abgelaufen ist, die davon existierenden Abbildungen frei verwendet werden. Werden diese Abbildungen nun mit einem Lichtbildschutz versehen, so kann das eigentlich gemeinfreie Werk nicht mehr abgebildet werden. Damit würde die gewünschte Zugänglichkeit von gemeinfreien Werken unterlaufen.”
https://www.nzz.ch/meinung/bezahlschranken-fuer-fotos-ld.1433968
Laut Entwurf gilt das Gesetz nur für dreidimensionale Objekte:
https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2018/693.pdf
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (30. Dezember 2018). Schnapsidee der Schweiz: Jeder Schnappschuss ist künftig vom Urheberrecht geschützt. Archivalia. Abgerufen am 18. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/c8ni