“In der „Zeitschrift für Medienwissenschaft“ publiziert der Lüneburger Medienhistoriker Claus Pias jetzt Auszüge aus der legendären Habilitationsakte Kittlers. Und zwar alle Gutachten, die damals, 1982 und 1983, zu Kittlers Arbeit „Aufschreibesysteme 1800/1900“ verfasst worden sind, sowie ein von Kittler damals eigens für das Verfahren geschriebenes, unpubliziert gebliebenes Vorwort dazu.”
Die Habilitation erfolgte in Freiburg im Breisgau.
Gern wüsste der Universitätsarchivar mehr. Ich sehe solche Gutachter-Verfahren als normales personenbezogenes Archivgut, das, wenn keine Zustimmungen seitens der Beteiligten vorliegen, 10 Jahre nach dem Tod des letztlebenden Beteiligten keiner archivrechtlichen Sperrfrist (in NRW) mehr unterliegt (also nicht als “geheimes Archivgut” mit 60-Jahres-Frist). Für den Abdruck der Gutachten bedarf es der Zustimmung der Gutachter, da von urheberrechtlich geschützten Werken auszugehen ist.
Meinungen dazu?
Update: Kollege Dr. Speck erklärte freundlicherweise auf Anfrage dazu, die Akte sei jedenfalls nicht vom Universitätsarchiv, das sie erst seit kurzem in Besitz habe, offen gelegt worden.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (24. April 2012). Habilitationsakten Kittler publiziert. Archivalia. Abgerufen am 14. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/blyx