In Kürze: Mit dem seit Ende Januar 2016 in Archivalia begangenen #Gemeinfreitag wurden über 2800 gemeinfreie Medien im Internet Archive bzw. in Wikimedia Commons für Allgemeinheit und Forschung neu bereitgestellt: 2016 700, 2017 900, 2018 sogar 1210. Vor allem aufgrund der faktischen Beendigung der Gemeinfreiheit von Abbildungen durch den Bundesgerichtshof vor wenigen Tagen, die zu massiver Rechtsunsicherheit führt, muss der Gemeinfreitag eingestellt werden. Jeder an freien Inhalten Interessierte muss 2019 den politischen Kampf für eine Urheberrechtsänderung, die Reproduktionen zweidimensionaler Vorlagen vom Schutz strikt ausnimmt, unterstützen.
Über das Konzept des Gemeinfreitags unterrichtete ich im Redaktionsblog (März 2017):
https://redaktionsblog.hypotheses.org/3313
Nun kann es nicht mehr so weitergehen wie bisher.
Die Reiss-Engelhorn-Museen haben jetzt im Alleingang den Zugang zu Kulturgut im Internet praktisch zerstört. Danke für nichts, ihr Helden https://t.co/NfK64DyS1S
— Michael (@MschFr) 20. Dezember 2018
#Urheberrecht und die #Bloggende #Archäologin:
Nach dem #ReissEnhelhorn #Urteil vor dem #Bundesgerichtshof, habe ich in Windeseile einen #Artikel zusammengeschustert. Denn meine #Wut musste einfach raus:https://t.co/NhMB2QKe2T— Miss Jones (@MissJonesTravel) 21. Dezember 2018
Zur Bewertung des BGH-Urteils, das meine wiederholten, auf frühere Rechtsprechung des BGH gestützte Rechtsauffassung zu Reproduktionsfotos gegenstandlos macht, verweise ich auf die Stellungnahme von Wikimedia e.V.:
Ob es zu einer Abmahnwelle und Massenlöschungen auf Wikimedia Commons kommen wird, bleibt abzuwarten. Reine Scans gedruckter Vorlagen, Reproduktionen historischer Fotos (gemäß BGH Bibelreproduktion) und eigene der Public Domain (CC0) übergebene Fotos sind zwar nicht betroffen, aber da z.B. ein von einem Auktionshausfotografen angefertigtes Foto einer Inkunabel nicht ohne aufwändige Rückfrage von einem Scan zu unterscheiden ist, herrscht auch hier völlige Rechtsunsicherheit. Mich hat die Wiedergabe eines kleinen Besitzvermerks einer Himmeroder Handschrift und des Inkunabelfotos in diesem Blog bereits über 1000 Euro gekostet, bei denen es nach dem BGH-Urteil wohl nicht bleiben wird (Prozess vor dem LG Köln läuft).
Unabhängig von der Frage von Löschungen auf Wikimedia Commons empfiehlt es sich, sich im Zweifel durch anonyme Accounts zu schützen.
Ich begnüge mich mit zwei Anmerkungen zur katastrophalen BGH-Entscheidung:
1. Im Internet kommt es zu völlig unterschiedlichen Bewertungen von Reproduktionen als gemeinfrei, denn der BGH ist nur für das deutsche Recht zuständig. Denn in den USA gilt nach wie vor das Urteil Bridgeman v. Corel vom 1999, das reine Reproduktionen zweidimensionaler Vorlagen vom Copyright ausnimmt, und in der EU gilt in den Ländern (wie z.B. Frankreich), die keinen einfachen Lichtbildschutz (Deutschland: § 72 UrhG) kennen, die vom EuGH aufgestellte und europaweit gültige Hürde der Originalität, die originalgetreue Reproduktionen ausschließt.
2. Wiederholt haben Organe der EU und der deutsche Bundesgesetzgeber unterstrichen, dass Gemeinfreies bei der Digitalisierung gemeinfrei bleiben muss. Entweder ist das eine Null-Aussage oder ein Widerspruch zur BGH-Entscheidung, denn Digitalisierung bedeutet auch: Digitalfotografie.
Es stimmt, was Wikimedia e.V. fordert: Eine Urheberrechtsänderung muss dringend her!
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Zwar wurden die meisten Inhalte von mir selbst hochgeladen, aber den anderen, die mitgemacht haben, möchte ich abschließend herzlich danken. Vor allem Christian Kahle hat viele Fotos beigesteuert. Überwiegend deutsche Institutionen digitalisierten allein 2018 65 gemeinfreie Werke für mich, was nicht nur darauf zurückgeführt werden kann, dass ich diesbezüglich besonders gut vernetzt wäre. Vielen Dank auch dafür.
Ich bin stolz darauf, dass es mir gelungen ist, so viele Medien gemeinfreier Vorlagen direkt oder indirekt ins Netz zu schaffen. Er hat mir immer viel Freude bereitet und war mir nie eine Last. Ich werde auch weiterhin Gemeinfreies im Internet Archive und auf Commons hochladen. Ergänzungen zu den Online-Nachweisen des Literaturverzeichnisses des Handschriftencensus werde ich auch 2019 wie 2018 dokumentieren.
Zuletzt wurde der Gemeinfreitag Dezember Woche 3 veröffentlicht.
Die UB Köln digitalisierte Schriften Dittmars über Buchbestände des Domgymnasiums Magdeburg:
http://www.ub.uni-koeln.de/cdm/ref/collection/mono19/id/34492
Neu sind 18 PDFs im Internet Archive und eines auf Commons.
Die UB Basel stellte für “Aus den Buchauer Regesten II: Heinrich und Johannes Jäck, Geistliche aus Biberach” fünf Abbildungen zur Verfügung.
22 Fotos vom Merseburger Dom und dem Rabenkäfig dedizierte ich der Public Domain.
Damit ergibt sich als Schlussbilanz:
Summe 2018: 567 Abbildungen, 433 PDFs, 119 Fremd-Abbildungen, 25 Fremd-PDFs, 65 Fremd-Digitalisate, 1 Video = 1210 Medien
Seit Anfang 2016: 2810 Medien (2016: 700, 2017: 900).
(Zählfehler durch falsche Übernahme der Summe 2016/2017 wurden in den früheren Ausgaben 2018 nicht korrigiert.)
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (28. Dezember 2018). Warum es 2019 keinen #Gemeinfreitag mehr geben wird. Archivalia. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/c8mw
Mehr als bedauerlich das ‘Gemeinfreitag’ so endet … für mich (und wahrscheinlich für viele anderen) ist (war) es eine Fundgrube in der Fundgrube. In jeden Fall mehr als Lob und Dank für die viele Jahre.
Leider hast du hier vollkommen recht, Klaus. Das Urteil ist eine komplette Katastrophe und ist mehr als demotivierend. Gerade die jetzt bestehende vollkommene Rechtsunsicherheit ist dramatisch und für eine Privatperson eigentlich gar nicht mehr zu tragen.
Besonders ärgerlich ist, dass hier der Ehrliche der dumme ist: Wenn man die ganzen Sachen unter Pseudonym bei den Commons oder im Internet Archive hochlädt, entsteht kein Problem. Wenn man das unter Realnamen macht, drohen jetzt plötzlich gigantische Strafen. Das ist … falsch.