Einer Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus nach haben sich Vertreter der Bundesländer und der Schulbuchverlage darauf verständigt, auf den Einsatz der im “Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG” vereinbarten Software zum Durchsuchen von Schulrechnern nach Arbeitsblättern und anderen Materialien mit Zitaten aus Schulbüchern zu verzichten.
http://www.heise.de/tp/blogs/8/151936
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Klaus Graf (6. Mai 2012). Schultrojaner passé? Archivalia. Abgerufen am 22. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/blx8