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Hamburger Typar gerettet!

Andrea Rönz wies auf FB auf den Artikel in der WELT hin:

http://www.welt.de/regionales/hamburg/article106260478/Stifter-retten-Stadtsiegel-vor-der-Versteigerung.html

Das berühmte Hamburger Stadtsiegel aus dem Jahr 1300, das am 12. Mai im Kölner Kunsthaus Lempertz versteigert werden sollte, kommt nicht unter den Hammer und wird in die Hansestadt zurückkehren. Das steht fest und wurde gestern von der Handelskammer offiziell bestätigt.

Die in der Hansestadt ansässige Hubertus Wald Stiftung und Persönlichkeiten der Hamburger Wirtschaft hatten sich spontan bereit erklärt, die für einen Erwerb erforderlichen 450.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Sie reagierten damit auf den Bericht der „Welt“ vom 27. April über den drohenden Verlust dieses kulturhistorischen Juwels für die Stadt. […] Gemeinschaftliche Erwerber werden der Förderverein Hamburger Wirtschaftsgeschichte e. V. und die Hubertus Wald Stiftung sein.

Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/97013438


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (7. Mai 2012). Hamburger Typar gerettet! Archivalia. Abgerufen am 11. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/blx2


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

5 Gedanken zu „Hamburger Typar gerettet!“

  1. Glückwunsch: Satte Rendite für den Kunsthandel 1986 für DM 2.107,80 erworben, nun für Euro 450.000,00 verhökert. Und das Auktionshaus kassiert noch Provision – Kulturgutverhökerei rechnet sich. Und der BGH enlastete die Kunsthändlerin 1989 mit “gutgläubigem Erwerb”, denn es spreche nichts dagegen, dass diese das “erworbene Stück nicht als wertvolles Original des aus dem 14. Jahrhundert stammenden Stadtsiegels” erkannt habe – ja warum hat die Kunsthändlerin denn das Typar wohl erworben? Aufgrund ihrer Fachexpertise, denn die ist ja Grundlage ihres Geschäftes. Zum Fall jüngst auch: http://books.google.de/books?id=ZE0i-Zt44iwC&lpg=PA279&ots=yb9LVKvnPM&dq=stadtsiegelfall&hl=de&pg=PA276#v=onepage&q=stadtsiegelfall&f=false

    1. Danke für den Hinweis Die Angriffe in BILD und WELT gegen die Hamburger Kulturverwaltung sind mindestens zum größten Teil völlig unberechtigt. Es war absolut angemessen, angesichts der herrschenden Lehre von den öffentlichen Sachen, eine gerichtliche Klärung anzustreben. Es ist – de lege ferenda – nicht hinzunehmen, dass die Gerichte die bis dahin angenommene Extrakommerzialität von öffentlichem Kulturgut mit ein paar Federstrichen beseitigten. Wir brauchen also eine gesetzliche Grundlage, die solch völlig inakzeptable Resultate verhindert. Der entscheidende Knackpunkt ist, wie der Kommentator richtig herausstellt, die Inkompetenz der Kunsthändlerin, die es an der branchenüblichen bzw. zu fordernden Sorgfalt eklatant fehlen ließ.

    2. Inkompetenz Der BGH hat der Kunsthändlerin in seiner Urteilsbegründung bescheinigt, dass sie sich “nach ihrem Erwerb … über die Bedeutung und den Wert des Stückes nicht Klaren gewesen sei” (I.3). Mein Kommentar zielte darauf ab, dass es groteskerweise ja genau die kunsthändlerische Sachkunde und Kompetenz ist, die der BGH hier in Abrede stellt, die die Kunsthändlerin überhaupt zum Erwerb des Typars veranlasst hat (mit der Gewinnmarge im Hinterkopf). Natürlich hat es die Kunsthändlerin an Sorgfalt fehlen lassen, die Provenienz des exzeptionellen Stückes festzustellen – das übliche Agieren des Kunsthandels, auch was restitutionsgefährdete Kulturgüter und Kunstfälschungen betrifft: nach Möglichkeit bloss keine schlafenden Hunde wecken.

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