“Eine Frau hat sich in Großbritannien selbst einen Adelstitel zugelegt; diesen wollte sie sich auch in Deutschland anerkennen lassen. Der BGH hat dies abgewiesen. Demnach dürfe sich niemand in Deutschland selbst, und sei es nur namensmäßig, in den Adelsstand erheben”.
https://www.sueddeutsche.de/panorama/namensrecht-keine-graefin-von-und-zu-vollpfosten-1.4256603
https://www.google.com/search?q=Silke+Nicole+f%C3%BCrstenstein+london
Pressemitteilung:
“Die bloße Abschaffung des Adels als rechtlicher Institution hat auch mehrere Generationen nach dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung noch nichts daran geändert, dass den funktionslos gewordenen Adelsbezeichnungen im Namen in der Vorstellung breiter Bevölkerungskreise weiterhin eine besondere soziale und gesellschaftliche Bedeutung beigemessen wird. Zwar können in Deutschland Namen mit Adelsbezeichnungen aufgrund familienrechtlicher Vorgänge weitergegeben werden, was eine notwendige Folge der Herabstufung der früheren Adelstitel zu einem bloßen Namensbestandteil ist. Gleichwohl entspricht dem Gebot staatsbürgerlicher Gleichheit, wenn der Staat dem darüber hinaus gehenden Bestreben Einzelner, sich durch eine isolierte Änderung ihres Namens den Anschein einer gegenüber anderen Bürgern herausgehobenen sozialen oder gesellschaftlichen Stellung zu geben, seine Mitwirkung verweigert.”
BGH. Von ComQuat – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, Link
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (18. Dezember 2018). Keine Gräfin von und zu Vollpfosten. Archivalia. Abgerufen am 9. März 2026 von https://doi.org/10.58079/c8lm
Meines Erachtens gibt es Themen, die wirklich wichtig sind. Und was den BGH angeht: Haben die hochmögenden Gerichtspersonen (m/w/d) keine anderen Probleme? Und im übrigen bin ich tief gerührt, daß unser wackerer Staat diesem schändlichen Treiben seine Mitwirkung verweigert……
Tja, so führt der BGH hinterrücks den Adel wieder ein. Dem gehört endlich durch ein Gesetz ein Riegel vorgeschoben, ebenso wie diesen ganzen Namensänderungen der Herren “Erbgrafen”, wenn der “fürstliche” Vater stirbt. Und jedem Landrat oder Bürgermeister oder Ministerpräsident, der wie so oft “Ihre Königliche Hoheit” schreibt oder “Durchlaucht” sagt, gehört mindestens ein paar Backpfeifen verpasst.