Die Bundesregierung hat einen Entwurf (PDF-Datei) zur Änderung des 2009 in Kraft getretenen Geodatenzugangsgesetzes vorgelegt, der in der 1. Lesung im Bundestag am Donnerstag auf viel Zustimmung stieß. Die Opposition will aber beim Datenschutz nachbessern lassen. Geographische Informationen des Bundes, darauf basierende Dienste sowie zugehörige Metadaten sollen künftig “grundsätzlich geldleistungsfrei” kommerziell und privat genutzt werden können. Damit soll das in den Geodaten liegende “Wertschöpfungspotenzial” stärker aktiviert sowie Bürokratie durch einheitliche und verbindliche Nutzungsbedingungen abgebaut werden.
Dorothea Steiner von den Grünen meinte, es sei völlig unumstritten, dass Geodaten für sich genommen und kontextbezogen bereits einen Personenbezug enthalten könnten.
So, das ist unumstritten? Diese Grüne hat nicht den geringsten Schimmer. Jede Art von Sachdaten könnten einen Personenbezug enthalten.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (25. Mai 2012). Geodaten des Bundes sollen Open Data sein, aber Grüne im Datenschutzwahn. Archivalia. Abgerufen am 13. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/blum