http://schutzfristen-irrsinn.de
Siehe auch
http://bibliothekarisch.de/blog/2012/05/26/ist-das-noch-zeitgemaess
Die viel zu lange Schutzfrist benachteiligt die potentiellen Nutzer der Werke von Privatpersonen, die nicht mit Verwertern Verträge bis zum Ende der Schutzfrist abgeschlossen haben. Das Urheberrecht vererbt sich nach der gesetzlichen Erbfolge. Im günstigsten Fall gibt es gegen Ende der Schutzfrist nur einen Rechteinhaber, der ausfindig gemacht werden muss. Sind es mehrere, kann jeder einzelne eine unrechtmäßige Nutzung untersagen. Bei einer Nutzungsanfrage müssen aber alle zustimmen. Ist ein Erbe nicht erreichbar, kann nicht genutzt werden!
Am Beispiel meiner Werke: Hätte ich kein Testament und würde ich jetzt mit 54 versterben, so würden mich die Nachkommen meiner Großeltern beerben, da ich keine Kinder und Geschwister habe. Mütterlicherseits wären das derzeit 6 Erben, väterlicherseits sicher über 20, da mein Vater 1916 als das jüngste von 12 Kindern einer fortpflanzungsfreudigen katholischen Müllersfamilie am Riesrand geboren wurde. Ein unveröffentlichtes Foto oder Manuskript von mir könnte realistischerweise nur im Rahmen der gesetzlichen Schranken oder gar nicht 70 Jahre nach meinem Tod genutzt werden. Die bisherige Diskussion über verwaiste Werke adressiert dieses Vererbungsproblem nicht.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (26. Mai 2012). Schutzfristenirrsinn. Archivalia. Abgerufen am 14. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/blui