http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Keine-Haftung-fuer-Inhalte-von-RSS-Feeds-1587512.html
Der Betreiber eines Informationsportals, das erkennbar fremde Nachrichten anderer Medien in Form von RSS-Feeds anbietet, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Beiträge vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen. Eine Verantwortung für diese Inhalte besteht nur dann, wenn er von einer darin enthaltenen Rechtsverletzung weiß. Wird der Betreiber dagegen auf eine Rechtsverletzung hingewiesen, so kann er verpflichtet sein, in Zukunft derartige Rechtsverstöße zu verhindern. Dies entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 27. März 2012, dessen Begründung jetzt veröffentlicht wurde.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (1. Juni 2012). BGH verneint Haftung für RSS-Feeds. Archivalia. Abgerufen am 20. März 2025 von https://doi.org/10.58079/bltj