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Wissenschaftsplagiate: Sollen alte Fälle nicht mehr aufgerollt werden?

Der Präsident des Deutschen Hochschulverbands plädiert für eine Verjährungsfrist von zehn Jahren.

http://www.heise.de/tp/blogs/6/152132

Klar, vertuschen und unter den Teppich kehren, vor allem wenn die Wissenschaftsministerin involviert ist.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (5. Juni 2012). Wissenschaftsplagiate: Sollen alte Fälle nicht mehr aufgerollt werden? Archivalia. Abgerufen am 14. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/blsq


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

8 Gedanken zu „Wissenschaftsplagiate: Sollen alte Fälle nicht mehr aufgerollt werden?“

  1. Verjährungsfristen gibt es für nahezu jeden Straftatbestand. Plagiate sind keine Kapitalverbrechen. Warum sollte hier eine dauerhafte Verfolgungsmöglichkeit bestehen? Wenn, dann sollte dies auch für alle Straftaten gelten. Ein Plagiat erfüllt noch nicht einmal in jedem Fall einen Straftatbestand. Warum sollte der/die Betroffene also härter verfolgt werden als ein Straftäter?
    Im Sinne eines effektiven Rechtsschutzes ist es nur recht und billig hier Verjährungsfristen gelten zu lassen.

    1. Wie immer von “Tom”: Kenntnisfreier Kommentar-Müll Selbstverständlich gelten für Urheberstraftaten die normalen Verjährungsfristen des StGB. Hier geht es um die verwaltungsrechtliche Möglichkeit, den erlassenen Verwaltungsakt Erteilung des Doktorgrades zurücknehmen zu können. Bei anderen Abschlussarbeiten setzen Prüfungsordnungen die entsprechende Frist üblicherweise mit 5 Jahren an.

    2. Wie immer von KG erstmal polemisieren ohne den Kommentar wirklich gelesen oder gar den Inhalt erfasst zu haben 😉 Es wurde nur eine ANALOGIE zum Strafrecht gezogen und hierauf basierend die Frage aufgeworfen, warum für die Verfolgung von Plagiaten keine Verjährungsfrist gelten soll. Nirgendwo wurde bezweifelt, dass es für Urheberrechtsstraftaten Verjährungsfristen gibt.

      Anstatt zu polemisieren wäre es gut, wenn der Admin ab und zu auf den Inhalt der Kommentare eingehen würde.

    3. Nachfrage bzw. “darum” Mir ist allerdings schleierhaft, wieso jemand von unwissenschaftlichem Arbeiten (egal ob Plagiat oder andere Verstöße) lebenslang profitieren sollte. Und von einem Titel profitiert man doch meist länger als nur 5 Jahre.
      Würde man sich wirklich von Seiten der Hochschulen auf eine Frist verständigen, wäre das ein offensichtliches Signal, dass man mit bestimmten Arbeitsweisen durchkommen darf, solange nur eine bestimmte Zeit lang keiner Nachforschungen anstellt.

    4. Dies würde bedeuten, dass bestimmte Taten ewig verfolgbar und bestrafbar sind auch wenn es sich nicht um Kapitalverbrechen handelt. Im Sinne eines effektiven Rechtsschutzes und der Verhältnismäßigkeit halten Rechtsstaat und Wissenschaft eine Verjährung aus. Nebenbei verpflichtet es die Gutachter zu einer ordnungsgemäßen Tätigkeit und genau daran scheint es m.E. am meisten zu hapern, wenn es zu Plagiaten kommt…!

    5. Schuld sind immer die Anderen? Sicherlich würde intensive Betreuung verhindern, dass es erst gar nicht zum Plagiieren kommen muss. Aber am meisten scheint es mir doch wohl bei den Plagiatoren an Gewissenhaftigkeit und an einer sauberen wissenschaftlichen Arbeitsweise zu hapern. Jede Dissertation, teilweise mittlerweile schon Hausarbeiten im Studium, werden mit einer eidesstattlichen Erklärung versehen, dass man keine anderen als die angegebenen und zitierten Quellen benutzt hat. Wenn man dagegen verstößt, also “guttenbergt”, ist man selbst der Urheber des Problems.

    6. Nicht “bestrafen” Es geht mir nicht um die [juristische] Bestrafung, viel mehr um den Titelentzug oder mindestens um eine Veröffentlichung der Tatsache, dass eine bestimmte Arbeit nicht zitierfähig ist.
      Lebenslanger Anspruch auf einen Titel hat m.E. nur, dessen wissenschaftliche Arbeit auch lebenslangen Bestand hat.

  2. Kein Problem… Wenn der mit der Schuld auch die Prüfung und der Titel nach 10 Jahren verjähren, ist das doch eine durchdachte Idee.
    Anstatt zu verhindern, dass akademische Prüfungen “jederzeit neu aufgerollt werden können” sollte Herr Kempen lieber mit daran arbeiten, dass Prüfungen nicht mehr aufgerollt werden _müssen_.

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