Neuer Entwurf für eine EU-Richtlinie zu verwaisten Werken

Verhandlungsführer des Rats und des Parlaments der EU haben sich am Mittwoch auf eine gemeinsame Linie zu den sogenannten verwaisten Werken verständigt. Demnach sollen Bücher, Filme, Fotos oder andere geistige Schöpfungen, für die kein Rechteinhaber mehr auffindbar ist, in nicht-kommerziellen Projekten verfügbar gemacht werden dürfen. Sollten im Nachhinein doch noch Ansprüche auf die Werke erhoben werden, sieht der Vorstoß eine angemessene Vergütung vor. So sollen Projekte zur Digitalisierung des kulturellen Erbes beflügelt und aufwendige Gerichtsverfahren wie im US-Streit um Google Books vermieden werden.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Neuer-Richtlinien-Entwurf-fuer-verwaiste-Werke-1612687.html

Die geforderte “sorgfältige Suche” ist nicht praktikabel.

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Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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