“Klägerin ist die in England lebende Multimedia-Künstlerin NatHalie Braun Barends. Sie schuf für die Kunsthalle Mannheim zwei Arbeiten, die inzwischen entfernt wurden: die Lichtinstallation „PHaradise“ und die multimediale Rauminstallation „HHole for Mannheim“. Die Kunsthalle berief sich auf notwendige Umbauten.”
Siehe auch
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Klaus Graf (3. Dezember 2018). Der Bundesgerichtshof wird Künstler voraussichtlich besser gegen die Willkür von Museen schützen. Archivalia. Abgerufen am 21. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/c8ja
Und wer schützt die -steuerzahlende!- Öffentlichkeit vor solchen Künsterinnen??