Steinhauer hat auf Twitter eine Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Trier von 2011 ausgegraben, die das Lesen von Weblogs an den Internetarbeitsplätzen verbietet:
Ist mit Blick auf Art. 5 GG aus meiner Sicht eindeutig rechtswidrig.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (13. Juni 2012). Weblogs lesen an Internetsarbeitsplätzen der Stadtbibliothek Trier verboten. Archivalia. Abgerufen am 19. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/blrm
Ich finde die verbotenen “kommerziellen Angebote” mindestens ebenso lustig. Zeitung lesen ist also schon mal verboten.