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Weblogs lesen an Internetsarbeitsplätzen der Stadtbibliothek Trier verboten

Steinhauer hat auf Twitter eine Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Trier von 2011 ausgegraben, die das Lesen von Weblogs an den Internetarbeitsplätzen verbietet:

http://cms.trier.de/stadt-trier/Integrale?MODULE=Frontend.Media&ACTION=ViewMediaObject&Media.PK=10300&Media.Object.ObjectType=full

Ist mit Blick auf Art. 5 GG aus meiner Sicht eindeutig rechtswidrig.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (13. Juni 2012). Weblogs lesen an Internetsarbeitsplätzen der Stadtbibliothek Trier verboten. Archivalia. Abgerufen am 15. Februar 2026 von https://doi.org/10.58079/blrm


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