RA Stadler findet wie fast immer die richtigen Worte über das neueste Schandurteil:
http://www.internet-law.de/2012/06/landgericht-berlin-filmen-verboten.html
“Was falsche BGH-Entscheidungen anrichten, wenn sie dann auch noch von Instanzgerichten exzessiv ausgelegt werden, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Berlin (Urteil vom 10.05.2012, Az.: 16 O 199/11), durch die das Filmen in Berliner U-Bahnhöfen untersagt wird, mit der Begründung, dass dadurch das Eigentumsrecht der Berliner Verkehrsbetriebe verletzt würde.”
Update: KG hob auf http://archiv.twoday.net/stories/326201826
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (16. Juni 2012). Die Feinde der Panoramafreiheit: heute das LG Berlin. Archivalia. Abgerufen am 8. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/blqp