Verantwortlich ist ein Amt für Unkultur
http://staweb.sz.ch/start.fau?prj=afk-sta
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (17. Juni 2012). Man sollte diese Copyfraud-Archivare rauswerfen. Archivalia. Abgerufen am 13. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/blql
Quellenangabe ist ein Kulturgrundrecht Ein Wasserzeichen im Bild ist sicher nicht ganz schön, aber die Information aus dem Bild wird dadurch nicht verhindert.
Wir sind doch alle auf der Suche nach dem richtigen, angemessenen Weg im Umgang mit dem Medium web – eine digitale Präsentation mit einem Wasserzeichen ist viel besser als kein digitales Angebot.
Ein Wasserzeichen ist eine Schande Die Information wird sehr wohl verhindert, weil das Bild nicht nachgenutzt werden kann, und das ist das gute Recht von Jedermann nach unserer Rechtsordnung, wenn der Urheberrechtsschutz abgelaufen ist. Ich verweise nur auf
?p=18809
Quellenangabe als Kulturgrundrecht? Das ist Unsinn. Sie ist wünschenswert, aber kein Selbstzweck.
Eine solchermaßen markierte Abbildung ist leider selbst für den Schulunterricht unbrauchbar. Wenn man eine (gemeinfreie) Abbildung aus den Beständen von Museen oder Archiven in einer Publikation benutzt, wird jeder seriöse Verlag auf der Provenienzangabe bestehen. Und: ich persönlich hätte gar nichts dagegen, wenn jemand ein Bild wie oben aus von mir verwalteten Archivbeständen z. B. auf eine Papierserviette für seine Gastwirtschaft drucken lässt; bekäme ich so eine, würde ich sie archivieren…
Papierserviette? Ich wüsste da noch einen anderen Verwendungszweck.
Ein so verziertes Bild taugt in der Tat nur als Toilettenpapier
Ich dachte natürlich an ein Bild wie oben ohne die Staatsverzierung…:-)