Der archivische Belegexemplaranspruch in vielseitiger Ausprägung als Rechtsproblem

http://www.lwl.org/waa-download/archivpflege/heft76/Heft_76_2012.pdf

Rainer Polley sichtet in: Archivpflege in Westfalen-Lippe 76 (2012), S. 25-31 die vielfältigen Normen der Landesgesetzgebung, bezieht sich abschließend auf meinen Beitrag http://archiv.twoday.net/stories/3857905 und unterstreicht die Notwendigkeit einer gesetzlichen Grundlage. An meiner eigenen Position hat sich nichts geändert: Archive sollten die BITTE äußern, Belegexemplare zu erhalten und Benutzer sollten im eigenen Interesse und im Interesse der Allgemeinheit, wenn irgend zumutbar, dieser Bitte nachkommen – eventuell auch durch Abgabe einer elektronischen Fassung. Da ein Belegexemplar meines Wissens noch nie eingeklagt wurde, tragen rechtliche Vorschriften zum Thema nur zur Verkomplizierung des Archivrechts bei und sollten unterbleiben.

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Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

3 Gedanken zu „Der archivische Belegexemplaranspruch in vielseitiger Ausprägung als Rechtsproblem“

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