http://www.boersenblatt.net/539477
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Jam
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Forum:Stellungnahme_Holznagel,_Ricke,_Schumacher
“Es gibt zahlreiche, zumeist wörtliche Übernahmen aus verschiedenen Wikipedia-Artikeln, die als Quelle aber nirgends referenziert sind”
Siehe auch http://verfassungsblog.de/verfassungsblog-als-plagiatsopfer
Uns ist schon bekannt, dass viele Wissenschaftler Blogs nicht für zitierfähige Literatur halten. Ich kann darin zwar keinen rechten Sinn entdecken, aber wer das so sieht, bitte schön. Allerdings hatte das allerdings immer so verstanden, dass dann eben aus Blogs, nun ja … halt nicht zitiert wird.
Aber zu sagen, den Content nehmen wir schon, aber wir verschweigen schamhaft, woher er kommt – dass “nicht zitierfähig” womöglich das bedeutet, darauf wäre ich von alleine nicht gekommen.
Erinnert mich an eine Diskussion in meiner Freiburger Übung am Mittwoch. Ich plädiere ja dafür, in einer studentischen Hausarbeit alle zentral zum Thema einschlägigen Websites (auch die Wikipedia) in einem Anhang zum Verzeichnis gedruckter Literatur ggf. mit einem relativierenden Kommentar aufzunehmen, auch um einen möglichen Plagiatsverdacht auszuräumen. Aber angesichts der verkrusteten Weigerung der meisten Dozenten, Online-Quellen oder sogar die Wikipedia in einer Hausarbeit zu akzeptieren, ist der einfachere Weg, solche Quellen einfach wegzulassen – auch wenn sie substantiell (und nicht nur als nicht zu zitierende Hintergrundinformation) etwas beigetragen haben. Paradoxerweise nehmen die Hohepriester des traditionellen wissenschaftlichen Arbeitens billigend in Kauf, dass angesichts der von ihnen propagierten Internet-Skepsis Studierende den Weg des Opportunismus statt des sauberen Arbeitens wählen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (24. Juni 2012). Die Autoren des Studienbuchs "Juristische Arbeitstechniken und Methoden" (Nomos / UTB) haben den Titel nach Plagiatsvorwürfen der Plattform VroniPlag am 19. Juni zurückgezogen. Archivalia. Abgerufen am 19. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/blpu