Verfassungsschutz löschte Geheimakten

SpOn 28.06.2012*:

“Wie der SPIEGEL erfuhr, war Parlamentariern des Bundestags der Grund und das Datum der Aktenvernichtung damit erklärt worden, dass einem Mitarbeiter des Verfassungsschutzes damals eher zufällig aufgefallen sei, dass die Frist zur Aufbewahrung der Dossiers längst überschritten gewesen sei.”

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/verfassungsschutz-vernichtete-brisante-akten-zur-nsu-a-841364.html

* nicht 01.04.2012


2 Gedanken zu „Verfassungsschutz löschte Geheimakten“

  1. Verdammte Formulierungen! Schon wieder glaubte (?) jemand, dass eine abgelaufene Aufbewahrungsfrist zur Freigabe zur Vernichtung führt. Ein Grundübel, das wir wohl nie beseitigen können… Man müsste es in den Registraturen über die Türen meisseln, dass nach Ablauf von Fristen das Angebot an die Archive zur Übernahme steht!

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