SpOn 28.06.2012*:
“Wie der SPIEGEL erfuhr, war Parlamentariern des Bundestags der Grund und das Datum der Aktenvernichtung damit erklärt worden, dass einem Mitarbeiter des Verfassungsschutzes damals eher zufällig aufgefallen sei, dass die Frist zur Aufbewahrung der Dossiers längst überschritten gewesen sei.”
* nicht 01.04.2012
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
SW (28. Juni 2012). Verfassungsschutz löschte Geheimakten. Archivalia. Abgerufen am 15. September 2024 von https://doi.org/10.58079/blp2
Archivgesetze durchsetzen Ein Vernichtungsstop sollte auch über Akten verhängt werden können, wo eben eine Untersuchung im Gange ist. Prinzip”Legal Hold” ist wohl noch nicht durchgedrungen ….
http://www.sueddeutsche.de/politik/vernichtung-von-neonazi-akten-bundesamt-fuer-verfassungsgefaehrdung-1.1396554
Verdammte Formulierungen! Schon wieder glaubte (?) jemand, dass eine abgelaufene Aufbewahrungsfrist zur Freigabe zur Vernichtung führt. Ein Grundübel, das wir wohl nie beseitigen können… Man müsste es in den Registraturen über die Türen meisseln, dass nach Ablauf von Fristen das Angebot an die Archive zur Übernahme steht!