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VdA erwacht aus seinem Schlummer und protestiert gegen Verwahrungsbruch beim Verfassungsschutz

http://vda.archiv.net/i

Fulda. Der Bundesverband VdA – Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V. hat sich mit einem Schreiben vom heutigen Tage an die Staatsanwaltschaft Köln gewendet.

Der bundesweit tätige Berufs- und Fachverband für das deutsche Archivwesen
ersucht darin die Kölner Ermittlungsbehörde zu prüfen, ob die in den
Medienberichterstattungen geschilderte Aktenvernichtung im Bundesamt für
Verfassungsschutz durch die verantwortlichen Mitarbeiter der Behörde die
Tatbestandsvoraussetzungen des Verwahrungsbruchs nach § 133 StGB erfüllt.
Der VdA – Verband deutscher Archivarinnen und Archviare e.V. sieht in der
Aktenvernichtung einen Schlag gegen die Demokratie. Die Bürgerinnen und
Bürger haben ein Recht auf vollständige Transparenz behördlichen Handelns.
Dies erfolgt in der Regel in Archiven, denen alle Vorgänge aller Behörden vor
einer anstehenden Vernichtung zur Archivierung angeboten werden müssen.
Der VdA fordert den Bundestag und die Bundesregierung auf, bei der
unmittelbar bevorstehenden Novellierung des Bundesarchivgesetzes eindeutig
klarzustellen, dass dem Bundesarchiv alle entstehenden Unterlagen – sei es
über legale oder illegale Aktionen von Behörden – nach Aktenschluss
angeboten werden müssen. Zudem sollen die Strafen für Vernichtungsaktionen
(Verwahrungsbruch) erhöht werden.
Aktionen, wie sie beim Bundesamt für Verfassungsschutz bekannt geworden
sind, dürfen sich zukünftig nicht wiederholen!

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/97068889

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/nsu-verfassungsschutz-leitet-ermittlung-wegen-aktenvernichtung-ein-a-841534.html

http://www.welt.de/politik/deutschland/article107290424/Die-Akten-im-Reisswolf-des-Verfassungsschutzes.html
“Das Vernichten von Akten nach einer bestimmten Zeit ist ein üblicher und vorgesehener Vorgang. ”

WENN UND NUR WENN das zuständige Archiv für diesen Aktentyp eine befristete oder unbefristete Vernichtungsgenehmigung erteilt hat ODER das Archiv die Akten als nicht archivwürdig nach Anbietung bewertet hat. Das kapieren aber Journalisten und Politiker alle nicht.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (29. Juni 2012). VdA erwacht aus seinem Schlummer und protestiert gegen Verwahrungsbruch beim Verfassungsschutz. Archivalia. Abgerufen am 6. November 2024 von https://doi.org/10.58079/bloo


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

5 Gedanken zu „VdA erwacht aus seinem Schlummer und protestiert gegen Verwahrungsbruch beim Verfassungsschutz“

  1. 3 Fragen zur Aktenvernichtung durch die Verfassungsschützer 1) Hat der VdA nun Anzeige erstattet oder nur höflich nachgefragt?
    2) Wäre eine direkte Anzeige nicht sinnvoller?
    3) Sollten nicht eigentlich alle Archivierende Anzeigen erstatten?

    1. Ersuchen zu prüfen ist eine Anzeige IMHO http://de.wikipedia.org/wiki/Strafanzeige

      Eine Anzeige kann in NRW per Mail erstattet werden: “Anzeige erstatten
      Zur Erstellung einer Anzeige benutzen Sie bitte ausschließlich folgenden Link:
      anzeige@polizei.nrw.de

      “Eine Anzeige kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Wer eine rechtswidrige Tat vortäuscht oder durch wissentlich falsche Angaben einen anderen zu Unrecht verdächtigt, macht sich strafbar.

      Wenn Sie per E-Mail eine Anzeige erstatten möchten, beachten Sie bitte diese Hinweise:

      Sie benötigen eine eigene E-Mailadresse oder ein Mailprogramm, um eine Anzeige online zu erstatten.

      Um eine zügige Bearbeitung Ihrer E-Mail, Ihrer Strafanzeige oder Ihres Hinweises zu gewährleisten, achten Sie bitte unbedingt darauf, dass Sie folgende Angaben zu Ihrer Person und Erreichbarkeit machen:

      Name und Vorname
      Adresse
      E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer (tagsüber)”

      Ich schrieb soeben an die angegebene Mail der Polizei:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      aus der Presse habe ich entnommen, dass im Bundesamt für Verfassungsschutz Akten vernichtet wurden, ohne zuvor dem zuständigen Archiv angeboten worden zu sein. Mein Berufsverband schreibt dazu: “Der Bundesverband VdA – Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V. hat sich mit einem Schreiben vom heutigen Tage an die Staatsanwaltschaft Köln gewendet. Der bundesweit tätige Berufs- und Fachverband für das deutsche Archivwesen
      ersucht darin die Kölner Ermittlungsbehörde zu prüfen, ob die in den
      Medienberichterstattungen geschilderte Aktenvernichtung im Bundesamt für
      Verfassungsschutz durch die verantwortlichen Mitarbeiter der Behörde die
      Tatbestandsvoraussetzungen des Verwahrungsbruchs nach § 133 StGB erfüllt.
      Der VdA – Verband deutscher Archivarinnen und Archviare e.V. sieht in der
      Aktenvernichtung einen Schlag gegen die Demokratie. Die Bürgerinnen und
      Bürger haben ein Recht auf vollständige Transparenz behördlichen Handelns.” Als Archivar möchte ich mich dieser Strafanzeige anschließen.

      Mit freundlichen Grüßen (Name, Anschrift, Mailadresse)

    2. Darf ich an dieser Stelle mal nachhaken? Die Medienberichte sprechen ja davon, dass die Frist zur Aktenvernichtung angeblich bereits abgelaufen gewesen sei und die Akte daher schon lange vor dem Auffliegen der NSU hätte vernichtet werden müssen. Liegt nicht eigentlich auch hier das große Versagen der VS-Archivare? Immerhin sollte sowas ja nicht vorkommen und Bürger haben ja auch ein Recht, dass ihre Daten irgendwann gelöscht werden, wenn die entsprechende Frist abgelaufen ist.

    3. Nachhaken ist hier immer erlaubt Zuständig sind nicht irgendwelche VS-Archivare, sondern nach dem Bundesarchivgesetz das Bundesarchiv. Es gibt in sehr vielen Gesetzen Löschungsvorschriften, ohne dass die Pflicht zur Anbietung ans Archiv erwähnt wird. Diese Anbietungspflicht steht aber im jeweiligen Archivgesetz, das insoweit die Löschungspflicht gesetzlich für die Fälle aushebelt, in denen Unterlagen als archivwürdig bewertet werden. Wird eine solche Bewertung nicht ermöglicht, wird gegen Recht und Gesetz verstoßen.

    4. Heute kam die Bestätigung per Mail “Ihre Online-Anzeige ist hier eingegangen und wird durch das

      Kriminalkommissariat 22

      41464 Neuss
      Jülicher Landstraße 178
      Tel.: 02131 / 300 – 24 201

      unter dem Aktenzeichen

      513000-039127-12/6

      bearbeitet.

      Eventuelle Rückfragen oder Ergänzungen richten Sie bitte ausschließlich an den Sachbearbeiter / die Sachbearbeiterin: ”

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