Gebrauchte Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden, dabei gibt es keinen Unterschied mehr zwischen DVD und Download. Das entschied der Europäische Gerichtshof in einem Streit gegen den US-Konzern Oracle.
Erläuterungen und Reaktionen:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/07/03/gebrauchte-software-darf-verkauft-werden
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg47956.html (Übertragung auf zeitweilige Gebrauchsüberlassung erscheint mir nicht schlüssig)