Da krieg ich jedesmal das Kotzen, wenn ich so etwas lese: “Um die Bilder vor Missbrauch zu schützen, stehen sie in der Gratisvariante mit kleinem Wasserzeichen und in Bildschirmauflösung zu Verfügung. Wer die Bilder kommerziell nutzen möchte, kann alle Fotos mittels Onlinebestellung auch in anderen Größen kostenpflichtig erwerben.”
Natürlich ist das (c) im Bild unten reines Copyfraud, denn wenn der Fotograf nicht überliefert ist, spricht wenig dafür, dass der LWL über das Urheberrecht verfügen darf. Es wäre an der Zeit, dass Abmahnanwälte diese Copyfraud-Institutionen um einige tausend Euros erleichtern würden.
http://geschichtspuls.de/50-000-bilder-aus-westfalen-online
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (5. Juli 2012). Kulturinstitutionen, die ihre Bilder mit Wasserzeichen ins Netz stellen, können von mir aus gern gestrichen werden. Archivalia. Abgerufen am 4. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/blnq
Copyright Sehr richtig. Das Copyright ist ausschließlich dem Urheber zugeordnet (auch wenn er nicht bekannt ist); es kann nicht übertragen werden und erlischt auch nicht. Der LWL besitzt allenfalls das Verwertungsrecht.