Das Urteil musste gefällt werden, "um die Wissenschaft vor den Trugwerken nichtigen Ehrgeizes zu bewahren"

Hermann Bloch zeigte in seinem Aufsatz über die elsässischen Annalen der Stauferzeit (1908), dass der Straßburger Historiker Philippe-André Grandidier (1752-1787) nicht nur Urkunden, sondern auch die Annales breves Argentinenses samt vorangestelltem Bischofskatalog gefälscht hat.

Das Zitat:
https://archive.org/stream/regestenderbisch01wissuoft#page/32/mode/2up

Leider wurden Grandidiers Fälschungen in neuerer Zeit verharmlost, etwa bei Voss, Jürgen: Aus der Werkstatt zweier Mediävisten des 18. Jahrhunderts : die Quellenerschließung bei Schöpflin und Grandidier. In: Fälschungen im Mittelalter Bd. 4 (1988), S. 319-330 (ebenso schon http://francia.digitale-sammlungen.de/Blatt_bsb00016281,00646.html ) oder Philippe Dollinger in der NDB, der ebenso wie Voss nur die Urkundenfälschungen anspricht:

http://www.deutsche-biographie.de/sfz22039.html

Hermann Blochs Nachweis der Urkundenfälschungen erschien in der ZGO 1897:

https://archive.org/stream/zeitschriftfrdi11langoog#page/n529/mode/2up

Nachtrag 1898:
https://archive.org/stream/zeitschriftfrdi00langoog#page/n13/mode/2up

Fälschungen in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/stories/96987511


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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