“Die Strafverfahren im Prozess um den Einsturz des Kölner Stadtarchivs müssen schnellstmöglich abgeschlossen werden, da 2019 Verjährung eintritt. Nun hat das LG Köln im Fall eines Poliers unter dem Zeitdruck kapituliert.”
Legal Tribune Online, 20.11.2018, https://www.lto.de/persistent/a_id/32211/
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Frank Reichert (20. November 2018). LG Köln bestätigt: Manche Stadtarchiv-Prozesse können nicht beendet werden. Archivalia. Abgerufen am 24. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/c8gm
Es müsste ja sinnvollerweise ja auch um andere Leute gehen als einen einfachen Handwerker (der im konkreten Fall obendrein lebensgefährlich erkrankt ist.