LG Köln bestätigt: Manche Stad­t­ar­chiv-Pro­zesse können nicht beendet werden

“Die Strafverfahren im Prozess um den Einsturz des Kölner Stadtarchivs müssen schnellstmöglich abgeschlossen werden, da 2019 Verjährung eintritt. Nun hat das LG Köln im Fall eines Poliers unter dem Zeitdruck kapituliert.”

Legal Tribune Online, 20.11.2018, https://www.lto.de/persistent/a_id/32211/


Ein Gedanke zu „LG Köln bestätigt: Manche Stad­t­ar­chiv-Pro­zesse können nicht beendet werden“

  1. Es müsste ja sinnvollerweise ja auch um andere Leute gehen als einen einfachen Handwerker (der im konkreten Fall obendrein lebensgefährlich erkrankt ist.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Suche in OpenEdition Search

Sie werden weitergeleitet zur OpenEdition Search