Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

LG Frankfurt untersagt Journalisten die namentliche Berichterstattung im Plagiatsfall G.

https://www.jmwiarda.de/2018/11/14/ein-ungutes-gef%C3%BChl-im-bauch/

Ein klassisches Fehlurteil, das Persönlichkeitsrechte über die Freiheit, wahrheitsgemäß zu berichten, stellt. Jochen Zenthöfer will in Berufung gehen.

Die leicht im Netz ermittelbare ehemalige Flensburger Vizepräsidentin und mutmaßliche Doppelplagiatorin hat auch Archivalia durch ihre Anwälte gezwungen, zu kuschen:

https://archivalia.hypotheses.org/64995

https://archivalia.hypotheses.org/68979

Rolf Schwartmann ist zuzustimmen, wenn er sagt:

„So wie das Plagiat nicht verjährt, verjährt auch die Pflicht, es öffentlich zu machen, nicht.“

Siehe dazu auch den Artikel Zenthöfers, der die Pflichtvergessenheit der Universitäten, transparent mit Plagiatsfällen umzugehen, anspricht:

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/hoch-schule/umgang-mit-plagiaten-an-den-hochschulen-15863796.html

Klaus Graf
Klaus Graf
Historiker und Archivar, Blogger

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (20. November 2018). LG Frankfurt untersagt Journalisten die namentliche Berichterstattung im Plagiatsfall G. Archivalia. Abgerufen am 9. Oktober 2026 von https://doi.org/10.58079/c8gk


Ein Gedanke zu „LG Frankfurt untersagt Journalisten die namentliche Berichterstattung im Plagiatsfall G.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

This site uses Akismet to reduce spam. Learn how your comment data is processed.