https://www.jmwiarda.de/2018/11/14/ein-ungutes-gef%C3%BChl-im-bauch/
Ein klassisches Fehlurteil, das Persönlichkeitsrechte über die Freiheit, wahrheitsgemäß zu berichten, stellt. Jochen Zenthöfer will in Berufung gehen.
Die leicht im Netz ermittelbare ehemalige Flensburger Vizepräsidentin und mutmaßliche Doppelplagiatorin hat auch Archivalia durch ihre Anwälte gezwungen, zu kuschen:
https://archivalia.hypotheses.org/64995
https://archivalia.hypotheses.org/68979
Rolf Schwartmann ist zuzustimmen, wenn er sagt:
„So wie das Plagiat nicht verjährt, verjährt auch die Pflicht, es öffentlich zu machen, nicht.“
Siehe dazu auch den Artikel Zenthöfers, der die Pflichtvergessenheit der Universitäten, transparent mit Plagiatsfällen umzugehen, anspricht:
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (20. November 2018). LG Frankfurt untersagt Journalisten die namentliche Berichterstattung im Plagiatsfall G. Archivalia. Abgerufen am 9. Oktober 2026 von https://doi.org/10.58079/c8gk
Inzwischen gibt es dazu ein Urteil des OLG Frankfurt, s.a.:
https://www.jmwiarda.de/2020/01/15/kein-recht-auf-vergessenwerden/