Meint Gerhard Dannemann, Professor für Recht, Wirtschaft und Politik am Großbritannien-Zentrum der Humboldt-Universität zu Berlin.
“Ausgerechnet jetzt, wo wir das volle Ausmaß unentdeckter oder unzulänglich aufgearbeiteter Altfälle zu erahnen beginnen, darf man nicht über eine Verjährungsregel deren überfällige Aufarbeitung im Keim ersticken.”
Stimmt! Der Umgang universitärer Gremien mit dem Problem ist vielfach skandalös.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (17. Juli 2012). Promotionsbetrug darf nicht verjähren! Archivalia. Abgerufen am 16. September 2024 von https://doi.org/10.58079/blm6
Mord? dann willst du Promotionsbetrug mit Mord gleichsetzen?
Noch was zur Verjährung … Verjährung im strafrechtlichen Sinn? Von mir aus … Aber die Titelaberkennung ist keine strafrechtliche Sanktion im engeren Sinn. Was jedenfalls nicht geht, ist, dass Titel-Schwindler weiter auf angesehenen, gut bezahten Positionen agieren können, während der redliche Nachwuchs keine Chance bekommt.
Tom, was soll dieser Kommentar? Niemand hat Ihr Gruselportfolio an Strafen jemals gefordert, auch nicht der Blogbetreiber und Gerhard Dannemann. Gefordert wird schlicht die Aberkennung des erschummelten Titels, woraus sich möglicherweise berufliche Konsequenzen ergeben können. Und in der Tat: Dass die Verjährungsforderungen gerade jetzt, schon zu Beginn der Debatte, auftauchen, ist ein deutliches Indiz dafür, dass da noch mehr Wissenschaftler etwas zu verheimlichen haben …
Streichung der Verjährung?? aber Herr Dr. Graf: Das reicht doch nicht! Solche widerwärtigen, ekelhaften Subjekte, solche eine Schande für die Wissenschaft sollten doch am besten öffentlich an den Pranger gestellt werden, damit sie wie in der guten alten Zeit üblich mit Mist und Fallobst beworfen werden können, ach nein, am besten enthaupten, auf Pfähle spießen und zur Abschreckung in der Uni ausstellen oder noch besser auf den Scheiterhaufen mit ihnen, damit jeder Student sieht, was dem Plagiierenden blüht… Alternativ Sicherungsverwahrung! Schließlich ist Plagiieren schlimmer als Totschlag, Vergewaltigung und schwere Körperverletzung und sollte daher auch keiner Verjährung unterliegen!
… auf das die Moral der Gutmenschen befriedigt wird…
Jeder Psychologe oder Soziologe wäre geradezu begeistert über dieses Schauspiel menschlicher Pseudomoral…