OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren: Klaus Graf (21. Juli 2012). No comment. Archivalia. Abgerufen am 22. April 2025 von https://doi.org/10.58079/bllq
Recht am eigenen Bild? Kann man eigentlich klagen, wenn ein Bild der eigenen Hand ohne Rückfrage in die Public Domain gestellt wird? Zumal diese Fingerlinge nicht wirklich ästhetisch wirken.
Die Hand ist nicht ohne Mühe identifizierbar daher aus meiner Sicht kein Recht am Bild der eigenen Hand. Wer gegen seinen Arbeitsvertrag bei Google verstößt, indem er seine eigene Hand aufnimmt, muss mit der Bloßstellung leben.
Recht am eigenen Bild? Kann man eigentlich klagen, wenn ein Bild der eigenen Hand ohne Rückfrage in die Public Domain gestellt wird? Zumal diese Fingerlinge nicht wirklich ästhetisch wirken.
Die Hand ist nicht ohne Mühe identifizierbar daher aus meiner Sicht kein Recht am Bild der eigenen Hand. Wer gegen seinen Arbeitsvertrag bei Google verstößt, indem er seine eigene Hand aufnimmt, muss mit der Bloßstellung leben.
Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Augenbalken