Archivare entsetzt über Umgang mit Dokumenten

Wenn ein Beamter behördliche Akten vernichtet, macht er sich strafbar. Geregelt ist dies im Paragrafen 133 des Strafgesetzbuches unter dem Begriff Verwahrungsbruch. Vorgesehen sind eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Nach Ansicht des Verbandes deutscher Archivarinnen und Archivare (VdA) haben mehrere Verfassungsschutzbehörden eindeutig gegen dieses Gesetz verstoßen.

Von staatsanwaltlichen Ermittlungen ist bislang jedoch nichts bekannt. Auf die Frage, ob sein Verband bei der Justiz auf Strafverfolgung insistieren werde, sagte Clemens Rehm, der stellvertretende Vorsitzende des VdA: ‘Ich denke, dass wir noch mal nachhaken.’ Es dränge sich angesichts der bekannt gewordenen Details der Eindruck auf, dass es sich bei den Aktenvernichtungen nicht um individuelles Fehlverhalten von Mitarbeitern handelte, sondern um ein systematisches Unterlaufen der geltenden Bestimmungen; sowie auch der Absprachen zwischen Bundesbehörden und Bundesarchiv.

Der VdA betonte am Freitag erneut, das Bundesamt für Verfassungsschutz sei nicht befugt über das Vernichten von Unterlagen zu entscheiden. Solche Vorgänge seien alarmierend. ‘Damit wird der Rechtsstaat ausgehöhlt.’ Zugleich forderten die Archivare konkrete Sofortmaßnahmen für ‘rechtsstaatliches Handeln in den Ämtern’. Unter anderem sollen die zuständigen Archive unverzüglich Einsicht erhalten in die Akten der Verfassungsschutzämter, dazu seien neue Stellen zu schaffen.

Auch durch die Berufung auf den Datenschutz lasse sich das Archivgesetz nicht aushebeln, sagte Rehm. Denn Archivgesetze seien als spezielle Regelungen zum Schutz von Daten zu verstehen. Lange Sperrfristen würden garantieren, dass keine Persönlichkeitsrechte verletzt würden. Deshalb seien sämtliche Akten vor der Löschung dem zuständigen Archiv anzubieten. Allein das G10-Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses kennt solche Regelungen jedoch nicht. Darauf beruft sich das Bundesinnenministerium.

Verurteilungen wegen Verwahrungsbruchs sind selten. In Rheinland-Pfalz musste in den 90er Jahren ein Bürgermeister 500 Mark Geldbuße bezahlen, weil er ortsgeschichtliche Dokumente aus dem 19. und 20. Jahrhundert verbrennen ließ. Auch sechs Nürnberger Bestatter wurden wegen Verwahrungsbruchs verurteilt. Sie hatten aber keine Akten vernichtet, sondern das Zahngold von Toten zu Geld gemacht. RN

http://www.sueddeutsche.de/35w38C/734994/Archivare-entsetzt-ueber-Umgang-mit-Dokumenten.html


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

3 Gedanken zu „Archivare entsetzt über Umgang mit Dokumenten“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Suche in OpenEdition Search

Sie werden weitergeleitet zur OpenEdition Search