“Die Schutzfrist für besonders schützenswerte Personendaten, etwa Gerichts- oder Gesundheitsakten, ist im Kanton Luzern angesichts der Lebenserwartung eher tief angesetzt. Sie wird mit der Gesetzesrevision von 50 auf 100 Jahre seit Aktenschliessung verlängert. Diese Neuerung wurde von allen Fraktionen unterstützt. Nur Hans Stutz (Grüne) kritisierte die längere Schutzfrist als unwissenschaftlich. […]
Der Regierungsrat schlug vor, dass trotz ärztlicher Schweigepflicht die Luzerner Psychiatrie neu dem Staatsarchiv Akten der stationären Behandlungen zur Verfügung stellen muss. Für das Kantonsspital sollte sich nichts ändern, dies weil deren Akten gesellschaftspolitisch weniger bedeutsam seien.
Nicht alle Ratsmitglieder sahen das gleich. Regierungsrat Paul Winiker verteidigte jedoch die Ungleichbehandlung von Kantonsspital und kantonaler Psychiatrie. Zwangsmassnahmen gebe es im Kantonsspital nicht, für sensible Behandlungen gebe es bereits Meldpflichten.
Regierungsrat Winiker sagte, der Umgang mit psychisch Kranken sage immer auch etwas über die Werte einer Gesellschaft aus. Der Persönlichkeitsschutz sei gewährleistet, weil die Patienten eine Archivierung ihrer Daten untersagen könnten.”
Unglaublich! Es darf aus meiner Sicht unter keinen Umständen vom Willen der Bürgerinnen und Bürger abhängen, ob deren Unterlagen in öffentlichen Archiven landen. Die wissenschaftliche Auswertung wird verzerrt, wenn nur die Unterlagen derjenigen, die nicht widersprechen, übernommen werden können. Die in Luzern besonders drakonischen Schutzfristen sorgen ja dafür, dass die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen gewahrt werden.
Siehe auch die Stellungnahme aus Zürich zu einem NZZ-Artikel:
https://archivalia.hypotheses.org/88610
Der Kanton Luzern kann in etwa einem deutschen Landkreis gleichgesetzt werden. Mit etwa 400.000 Einwohnern entspricht seine Bevölkerungszahl ungefähr dem Märkischen Kreis in NRW. Einem solchen Minigebilde eine eigene Gesetzgebung zuzugestehen, ist absurd.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (16. November 2018). Luzern: Psychiatriepatienten können Archivierung ihrer Unterlagen widersprechen. Archivalia. Abgerufen am 6. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c8fr
Nein, sehr geehrter Herr Graf, daß ist nicht absurd, sondern historisch gewachsen und gelebte Demokratie.
Mit freundlichem Gruß
Lux
Hinweis: Die ist eine rein private Äußerung. Siehe eMail-Adresse.
Wie die Entscheidung zustandekommt, ist doch hier ganz irrelevant. Es geht darum, dass übergeordnete Werte, die Möglichkeit wissenschaftlicher Erkenntnis, ohne Not gravierend beeinträchtigt werden.