Aus welchen Gründen bei Privatsendern kein Pflichtexemplarrecht besteht, kann ich nicht nachvollziehen. Jeder Rundfunkveranstalter sollte verpflichtet sein, seine Sendungen einem zentralen Medienarchiv abzuliefern.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (1. August 2012). Hat RTL wirklich kein Historisches Archiv? Archivalia. Abgerufen am 9. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/blkb
1) Pflichtexemplar – dáccord!
2) M.W. verfügt RTL über ein digitales Sendearchiv (Vortrag auf einem Archivtag Mannheim ? FG 7 ?). Offensichtlich ist die Frühzeit des Senders aber nicht dokumentiert.
3) Die öffentlich-rechtlichen Senderarchiv demgegenüber als vorbildich darzustellen, mag für die Servicequalität noch stimmen. Aber die Sendeüberlieferung der Frühzeit (nach dem 2. Weltkrieg) darf zumindestens aus regionaler Sicht als dürftig bezeichnet werden.
Korrektur: Susanne Betzel: Programmarchiv der RTL Television GmbH: Die Contentbank – Das digitale Programmarchiv der Mediengruppe RTL, in: Für die Zukunft sichern! Bestandserhaltung analoger und digitaler Unterlagen. 78. Deutscher Archivtag 2008 in Erfurt (=Tagungsdokumentationen zum Deutschen Archivtag, Band 13), Fulda 2009, S. 97-98
RTL-Vortrag Der Text behandelt im Wesentlichen die Ersatzdigitalisierung “alter” Videobänder. Es wurden lediglich die Unterhaltungsformate gesichert, d.h. ohne Nachrichten und Sport.
Es wird erwähnt, dass vor der Digitalisierung der Archivbestand noch mal einer “großen Kassation unterzogen” wurde.