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BHG erleichtert Copyfraud

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=61142&pos=0&anz=1

Der BGH stellt fest: “dass die im gewerblichen Rechtsschutz entwickelten Grundsätze zur Leerübertragung grundsätzlich im Urheberrecht entsprechend anwendbar sind (ebenso LG Oldenburg, GRUR 1996, 481,
484; LG Hamburg, GRUR Int., 2010, 67, 72; Loewenheim/J. B. Nordemann in
Loewenheim, Handbuch des Urheberrechts, 2. Aufl., § 62 Rn. 7; J. B. Nordemann in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 10. Aufl., vor §§ 31 ff. UrhG Rn. 174;
Schulze in Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., § 31 Rn. 14; Wandtke/Grunert in
Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Aufl., vor §§ 31 ff. UrhG Rn. 124 f.; Schricker/Loewenheim in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl., § 31 UrhG
Rn. 29; Schack, Urheber- und Urhebervertragsrecht, 5. Aufl., Rn. 1154; Burkhardt in Wenzel/Burkhardt, Urheberrecht für die Praxis, 5. Aufl., Rn. 30; Manz/
Ventroni/Schneider, ZUM 2002, 409, 412 f.; zum Verlagsrecht Schricker, Verlagsrecht, 3. Aufl., § 40 VerlG Rn. 2; vgl. auch OLG Hamburg, ZUM 2000, 870,
874). Danach ist ein urheberrechtlicher Lizenzvertrag über die Einräumung oder
Übertragung von Nutzungsrechten an einem vermeintlichen Werk nicht deshalb
unwirksam, weil das vermeintliche Werk tatsächlich keinen Urheberrechtsschutz
genießt. Der Lizenzgeber eines solchen Lizenzvertrages kann grundsätzlich die
vereinbarte Vergütung beanspruchen, solange der Lizenzvertrag besteht und
dem Lizenznehmer eine wirtschaftliche Vorzugsstellung verschafft.”

Wenn Verträge über Scheinrechte wirksam sind, sind Schutzrechtsberühmungen (Copyfraud) leichter möglich:

http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzrechtsber%C3%BChmung


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (5. August 2012). BHG erleichtert Copyfraud. Archivalia. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bljq


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Ein Gedanke zu „BHG erleichtert Copyfraud“

  1. Wann bekommt dieses Gericht eigentlich mal Richter, die auch mal an die Bevölkerung denken und nicht nur an Wirtschaftsinteressen? Den gewerblichen Rechtsschutz übertragen auf das Urheberrecht? Diese Rechtsgebiete können und sollten völlig verschiedene Zielsetzungen haben, da kann man sich es nicht so einfach machen, wie die hohen Herren. Der BGH macht sich mit jeder einzelnen Entscheidung zum Urheberrecht lächerlicher, und spielt die Wähler den Piraten geradezu in die Arme.

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