“Dass außerdem tiefe Einblicke in den Schriftverkehr zwischen der Hochschule und ihrer Förderbank gewährt werden, aus dem der Vorsitzende Richter Frank Schafranek ausführlich zitiert, dürfte für die RWTH besonders peinlich sein. In einer Mail aus dem Frühjahr 2014, als sich die Probleme schon rund zwei Jahre hinzogen, heißt es seitens der NRW-Bank: „Das ist ein offensichtlich rechtswidriger Zustand.“ Die „faktisch zum Erliegen gekommene“ und nur langsam wieder angelaufene Verwaltung der Projektbearbeitung sei „kaum noch zu rechtfertigen“. Dem Land drohe dadurch möglicherweise sogar Schaden bei der EU. Besonders pikant: Da man „in den Akten keine Blutspur hinterlassen“ wolle, empfiehlt die Bank, dass diese Mail besser nicht in die RWTH-Akten wandern solle. „Das ist nicht gelungen“, kommentiert Richter Schafranek schmunzelnd.”
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Klaus Graf (11. November 2018). Blutspur in den Akten. Archivalia. Abgerufen am 8. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c8eo