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Unfähige alte Männer des BGH lecken der Abmahnindustrie die Füße

Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Provider müssen Namen und Adressen von Filesharern auch bei Verstößen herausgeben, die sich nicht im “gewerblichen Ausmaß” bewegen.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/152560

Udo Vetter kommentiert:

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/08/10/mini-filesharer-zum-abschuss-freigegeben

Auch die Richter auf der Kanalinsel Jersey sind nicht gerade die jüngsten (Foto 2011)

Klaus Graf
Klaus Graf
Historiker und Archivar, Blogger

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (11. August 2012). Unfähige alte Männer des BGH lecken der Abmahnindustrie die Füße. Archivalia. Abgerufen am 14. Juni 2026 von https://doi.org/10.58079/blif


6 Gedanken zu „Unfähige alte Männer des BGH lecken der Abmahnindustrie die Füße“

  1. Das BGH-Urteil ist völlig in Ordnung Ich sehe in dem BGH-Urteil keine Erweiterung der Auskunftspflichten der Internet-Provider. Das Gesetz und die Auskunftspflicht der Internet-Provider in Filesharing-Fällen, bei denen bekanntlich immer nur der Internet-Provider in gewerblichem Ausmaß unterwegs ist, gibt es so doch schon seit 2008. Und es wird seitdem tagtäglich Auskunft erteilt. Ein paar einzelne Gerichte haben das Gesetz in letzter Zeit nur etwas restriktiver ausgelegt. Das hat der BGH jetzt im Interesse einer einheitlichen Rechtsprechung wieder gerade gerückt.

  2. Was treibt diese Richter eigentlich? Dass sie persönlich bestochen sind, wäre bei solchen Urteilen zu vermuten, kann ich mir aber beim besten Willen nicht vorstellen. Größere Aktienpakete der Musikindustrie werden sie auch nicht besitzen. Wie kommen die aber dann darauf, immer wieder so einen gesetzeswidrigen und grundrechtseinscheidenden Unsinn zu verzapfen? Das ist keine rhetorische Frage, mich interessiert wirklich, wie ein frei handelndes Gericht sich dermaßen peinlich einer kleinen Lobby vor die Füße werfen kann. Woher kommt das?

    1. Die Anwälte ansehen Die Musiklobby wird vertreten von Anwälten. Diese sind eben stärker mit ihren “Argumenten”, ihrem Einfluss, und wissen es besser, wie die Richter ticken, als die Anwälte des Fortschritts.

      Alles benötigt seine Zeit. Der Fortschritt setzt sich durch über Katastrophen. Leider.

      Den Musiklobby-Anwälten ist es egal, was die Zukunft betrifft. Sie möchten die Gegenwart zementieren, Herrschaftssicherung betreiben. Diese Musiklobby-Anwälte meinen, deren Zukunft ist abgesichert.

      Herrschaftssicherung ist die Funktion der Richter. Die Richter gehen davon aus, dass unser Land bestens funktioniert. Wo kämen wir hin, wenn die “illegalen” Musik-Downloader die Herrschaft übernehmen würden. Fürchterlich die Vorstellung, die hätten Macht. Gott sei Dank, dass gegenwärtig lächerliche Urteile und die Strafen genügen, um “Ordnung” zu schaffen.

  3. Anlass zum Fremdschämen Zum Vergleich: Die Mitglieder des 1. BGH-Senats sind im Schnitt etwa so alt wie Sie.

    Und “unfähig”? Schade, dass Ihnen noch nie jemand etwas Verantwortungsvolleres anvertrauen wollte als das Kommando über 4 studentische Hilfskräfte im Keller der RWTH, das lässt sich jetzt wirklich schlecht vergleichen …

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