Beat Gnädinger widerspricht: “Kürzlich haben sich an dieser Stelle ein Jurist und eine Juristin zu einer Kernaufgabe der Archive, der sogenannten Überlieferungsbildung, geäussert: Staatsarchive seien neuerdings mit der Forderung konfrontiert, alle Unterlagen aufzubewahren. Und Personen müssten selber bestimmen können, ob Daten über sie archiviert werden (NZZ, 26. 9. 18). Beides ist Unsinn.”
Den Begriff Unsinn verwendete ich selbst:
https://archivalia.hypotheses.org/83577
Hinzuweisen ist auf eine ältere Gerichtsentscheidung von 2003 (VG Darmstadt), besprochen in meinem Beitrag “Kein Rechtsschutz gegen archivische Bewertungsentscheidung?” (2006)
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (11. November 2018). Staatsarchivar des Kantons Zürich: Partikulare Interessen sind für die Archive nicht verhandelbar. Archivalia. Abgerufen am 6. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c8e1