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Nach Ansicht von EuGH-Generalanwalt Szpunar genießt ein schlichter militärischer Lagebericht keinen Urheberrechtsschutz

https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-10/cp180161de.pdf

Erstens erfüllten solche Berichte nicht die Anforderungen an ein urheberrechtlich schutzfähiges
Werk, und zweitens wäre ihr Schutz eine ungerechtfertigte Beschränkung der freien
Meinungsäußerung.

Siehe auch

https://archivalia.hypotheses.org/67849

Bleibt zu hoffen, dass der EuGH sich wie meistens auf die Seite des Generalanwalts schlägt.

Klaus Graf
Klaus Graf
Historiker und Archivar, Blogger

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (29. Oktober 2018). Nach Ansicht von EuGH-Generalanwalt Szpunar genießt ein schlichter militärischer Lagebericht keinen Urheberrechtsschutz. Archivalia. Abgerufen am 6. Oktober 2026 von https://doi.org/10.58079/c8cg


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