http://www.lto.de/recht/feuilleton/f/dissertation-plagiat-juristen-glanz-und-elend (Roland Schimmel, lesenswert auch zu weiteren Fällen
[ http://www.jurabilis.de/2015/09/17/Die-Tuecken-der-modernen-Doktoranden-IT- ]).
Dass es sich um Unsinn hinsichtlich von OA handelt, stützt sich auf eigene Lektüre des inkriminierten urheberrechtlichen (!) Aufsatzes*. Dazu vielleicht demnächst mehr.
* “Ein Knauf als Tür”: Open-Access-Verpflichtung durch Forschungsförderung vs. Gemeinfreiheitsgrenzen digitaler Wissenschaftskommunikation. In: JZ 2015, 221-232
Aus dem Abstract:
Die technisch noch nicht machbare ,,Ewigkeitsgarantie“
der open data ist die Achillesferse der Open Access-Bemühungen. Gerade den geisteswissenschaftlichen artibus ingenuis bleiben daher gute Bücher und gedruckte Nachschlagewerke unverzichtbar.
Da ist es müßig zu fragen, wie die Achillesferse der Autorin beschaffen ist …
Ihre Vorlage hinsichtlich des inkriminierten Satzes: “Der urheberrechtliche Begriff der Wissenschaft hat mit methodengerechter Wahrheitssuche und intrinsischer Wahrheitsliebe nichts zu tun.”
http://www.jipitec.eu/issues/jipitec-4-2-2013/3747/peukert-urheberrecht.pdf