https://www.taz.de/Abmahnung-bei-CC-Lizenzen/!101303
Wenn Medienunternehmen abgemahnt werden, weil sie Autor und Lizenz von CC-Fotos nicht korrekt angeben, habe ich dafür Verständnis:
http://archiv.twoday.net/stories/38723599
Bei Privatpersonen sollte man auf anwaltliche Abmahnungen zunächst verzichten. Ein Betrag von 1000 EUR für ein einziges Foto ist jedenfalls völlig überzogen.
Allerdings hält sich mein Mitgefühl für Leute, die heute immer noch „Ich bin davon ausgegangen, dass ich Texte und Bilder der Wikipedia, frei nutzen darf“ sagen, in engen Grenzen. Bei jedem Bild sind die Lizenzbedingungen angegeben (leider aber nicht deutlich, dass man auch die Lizenz nennen muss).
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (11. September 2012). Abmahnungen bei CC-Lizenzen. Archivalia. Abgerufen am 8. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bldm
Durch den Spamfilter von Twoday verhinderter Kommentar von RA Dosch Es geht weiter mit den Abmahnungen…
Es gibt noch eine Privat-Abmahnung, wie gulli.com berichtet. Das habe ich mal mit “Neuer Volkssport: Abmahnung von Bildern unter CC-Lizenz” bei kLAWtext kommentiert:
http://klawtext.blogspot.de/2012/09/neuer-volkssport-abmahnung-von-bildern.html
und dort gleich einen Backlink auf diesen Bericht hier eingefügt.
RA Sebastian Dosch