Bisher gibt es nur die Pressemitteilung zum BGH-Entschluss zu § 52b UrhG (Ulmer vs. Darmstadt):
Wenn der Volltext vorliegt, erhält man eine Benachrichtigung, sofern man sich bei
https://bghpush.eear.eu/?a=I_ZR_69/11&d=2012_09_20
anmeldet.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (20. September 2012). Bundesgerichtshof legt EuGH Fragen zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken vor. Archivalia. Abgerufen am 14. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/blc2