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Köln: Leihgeber sind sauer

“Viele Menschen, die dem Historischen Archiv der Stadt Köln Unterlagen zur Verfügung gestellt hatten, sind sauer auf die Stadtverwaltung. Es sei immer noch nicht klar, in welchem Umfang beim Einsturz des Stadtarchivs vor dreieinhalb Jahren Dokumente beschädigt oder zerstört worden seien. Nun fordern die Leihgeber von der Stadt Köln, zumindest auf die Verjährung ihrer Ansprüche, zum Beispiel auf Schadenersatz zu verzichten.”
Quelle: WDR, Lokalzeit Köln, Nachrichten 21.9.2012

Zugrunde dürfte dieser Artikel der Kölnischen Rundschau v. 14.9.2012 liegen: http://www.rundschau-online.de/koeln/stadtarchiv-einsturz-leihgeber-wehren-sich-gegen-verjaehrung,15185496,17252606.html


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
wolfthomas (21. September 2012). Köln: Leihgeber sind sauer. Archivalia. Abgerufen am 12. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/blbt


5 Gedanken zu „Köln: Leihgeber sind sauer“

  1. Siehe auch http://www.report-k.de/Koeln/Lokales/Nachlassgeber-des-Historischen-Stadtarchivs-beklagen-Intransparenz-11406

    ***

    Mir ging im Vorfeld folgende Presseerklärung zu:

    “Presseerklärung

    Weil davon ausgegangen werden muss, dass Schadenersatzansprüche, die sich aus dem Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln ergeben, zum 31.12.2012 verjähren, hat die neu konstituierte Interessengemeinschaft der Vor- und Nachlassgeber des Historischen Archivs der Stadt Köln am 27. Juli in einem Brief den Oberbürgermeister gebeten, eine Verzichtserklärung auf die Einrede der Verjährung gegenüber allen Vor- und Nachlassgebern abzugeben.

    Der Brief der Interessengemeinschaft, der von 38 Vor- und Nachlassgebern unterzeichnet wurde, ist durch den OB bislang inhaltlich nicht beantwortet, sondern lediglich an das Kulturdezernat weitergereicht worden.

    Die Interessengemeinschaft ist befremdet durch die Tatsache, dass die Angelegenheit der durch den Einsturz des Archivs massiv Geschädigten in Köln keine Chefsache sein soll. Sie fordert die Stadtspitze auf, sich bis spätestens zum 1. Oktober in der Sache eindeutig zu erklären.

    Wer stillschweigend auf die Verjährung von Schadenersatzansprüchen setzt, brüskiert und schädigt diejenigen, die der Stadt ihre Vor- und Nachlässe guten Glaubens anvertraut hatten, ein zweites Mal.

    Interessengemeinschaft der Vor- und Nachlassgeber
    des Historischen Archivs der Stadt Köln”

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