http://www.chip.de/downloads/TubeBox_32086909.html
Und am gleichen Tag verbreitete Telepolis die Meldung, dass diese Software verboten sei:
http://www.heise.de/tp/blogs/6/152846
RA Kompa gibt in seinem kurzen Bericht, der sich offenbar nur auf eine Pressemeldung des Musikindustrieverbands stützt, ebenso wie seine Quelle kein Aktenzeichen an. Es handelt sich um eine einstweilige Verfügung des LG München, voreilige Schlüsse sind also verfehlt. Immerhin: http://tubebox.org ist offenbar offline.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (24. September 2012). CHIP-Download-Tipp des Tages: TubeBox. Archivalia. Abgerufen am 8. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/blba