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Die gedruckte Rechtfertigungsschrift Graf Oswalds von Tierstein 1488

Die gedruckte Rechtfertigungsschrift Graf Oswalds von Tierstein von Ostern (5. April) 1488 wurde von dem Basler Drucker Johann Amerbach nicht nach dem 19. Mai 1488 hergestellt, denn das Exemplar im Frankfurter Institut für Stadtgeschichte überliefert ein Begleitschreiben von diesem Datum.

Vielfach verstecken sich in Archiv-OPACs unbekannte Standorte rarer Druckschriften. Diese sind, wie Falk Eisermann 2015 hier bemerkte, so gut wie nicht gezielt recherchierbar, wenn man nicht von vornherein weiß, was man sucht. Ich habe daher – ohne irgendeine Resonanz zu finden – daraufhin Empfehlungen zur Erschließung von Druckschriften formuliert. Ein Blick in das Augias-Findbuch des Stadtarchivs Reutlingen zu Akten aus der Reichsstadtzeit (Bd. 1) Nr. 1 zeigt, wie völlig unzulänglich die archivische Erschließung eines Inkunabeleinblattdrucks erfolgte.

5. April 1488 (Osterabend)
Titel: Oswald Graf zu Tierstein: Entgegnung auf die kaiserliche Achterklärung wegen eines von ihm gegen Erzherzog Sigmund von Österreich begangenen Majestätsverbrechens.
Umfang: 1 St.
formale Beschreibung: Dr.

Es gibt keinen Permalink, und wenn man das Abkürzungsverzeichnis (Dr. = Druck) aus dem Auge verliert, findet man es in der dubiosen Archivsoftware kaum wieder. Die Wichtigkeit des Stücks völlig verkennend, hat man darauf verzichtet, die maßgebliche bibliographische Erfassung im Gesamtkatalog der Wiegendrucke (GW) zu ermitteln und zu verlinken:

http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/M47063.htm

Es ist ganz und gar irreführend, wenn der Gesamtbestand mit 3 Exemplaren/Fragmenten in öffentlichen Einrichtungen angegeben wird (ebenso im ISTC), denn die alte Einblattdruck-Bibliographie (Einblattdrucke des XV. Jahrhunderts) hat weitere Standorte, wie man dem Ausschnitt auf der faksimilierten Karteikarte entnimmt. Und handschriftlich wurden weitere Fundorte in Solothurn und Fribourg nachgetragen. Wahrscheinlich ist das Staatsarchiv Freiburg in der Schweiz zweimal vertreten (einmal mit deutscher und einmal mit französischer Bezeichnung), denn das Staatsarchiv Freiburg im Breisgau ist wohl zu jung. Außer dem Kestner-Museum in Hannover sind nur Archive Standorte: Frankfurt am Main (Ohly-Sack), Fribourg, Köln, Mulhouse, Solothurn und Zürich. Ist demnach das Reutlinger Exemplar unbekannt? Möglich wäre es, aber das lässt sich erst sagen, wenn jemand in Eisermanns VE-15 geschaut hat.

Es ist ein Skandal, dass 14 Jahre nach Erscheinen dieses zentralen Nachweisinstruments VE-15 immer noch keine Online-Ausgabe vorliegt.

Hier wäre eine Petition an den GW sehr wohl am Platz.

Von zwei der im GW genannten Exemplare konnte ich Online-Findmittel ausfindig machen.

Köln, Historisches Archiv der Stadt, Best. 7503 (Einblattdrucke), A 23
Link (Permalinks gibt es nur für Digitalisate)

Fribourg, Archives de l’Etat de Fribourg, Imprimés 2852
Link (hoffentlich Permalink)

Es ist bereits unsinnig, wenn der GW bei Bibliotheksgut auf die Angabe genauer Signaturen verzichtet. Um so mehr gilt das für Archivgut.

Über die historischen Hintergründe und die Person des Autors erfährt man im GW nichts. Er sieht sich nach wie vor als vornehmlich druckgeschichtliche Institution, weshalb ihn allein die Neubestimmung des Druckers (Amerbach statt Furter) interessiert. In einer druckgeschichtlichen Studie gab Frieder Schanze eine ganzseite Abbildung des gesiegelten Exemplars aus dem Staatsarchiv Zürich bei (Gutenberg-Jahrbuch 1998, S. 109), die dem Historiker kaum eine Lektüre erlaubt und auch für den Druckhistoriker aufgrund der Größe eher von zweifelhaftem Wert ist (Commons und unten).

Der noch im gleichen Jahr 1488 gestorbene Graf Oswald von Tierstein hat keine eigene GND, seine Familie wird als Thierstein in der GND angesetzt. Als Sekundärliteratur wäre zu ihm anzugeben: die Monographie zu den Grafen von Thierstein von Dorothea A. Christ: Zwischen Kooperation und Konkurrenz (1998). Leider nicht online ist von Paul-Joachim Heinig: Friedrich III. (1440-1493). Hof, Regierung und Politik (1997), S. 362-366. Aufgrund der zusätzlichen Literaturangaben zu Oswald wäre noch hinzuzufügen: Heinrich Noflatscher: Räte und Herrscher (1999), S. 42 mit Anm. 147. Der GW müsste sich um eine GND für den Inkunabel-Verfasser Oswald kümmern!

Reiche Literaturhinweise zur Familie vermittelt der Artikel im Handbuch: Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich. Grafen und Herren. Teilband 2 (2012), S. 1490-1513 (PDF), der S. 1493 auch eine instruktive Kurzbiographie zu Oswald enthält und daher auch zitiert werden müsste. Allerdings enträt die Darstellung aller Einzelnachweise.

Mustert man die dortigen Literaturangaben, stellt man fest, dass die Darstellung von Martin Birmann im Basler Stadtbuch 1883 (online) veraltet und für die Rechtfertigungsschrift nicht einschlägig ist. Diese wird auch nicht von Carl Roth 1908 (Internet Archive) herangezogen, der ganz kurz auf die Causa der bösen Räte zu sprechen kommt.

Dorothea Christ zeigte 1996, dass Graf Oswald mit einer Flut von Briefen an die Reichstände in “Briefkriegen” bei der entsprechenden “Öffentlichkeit” für seine Position in Konflikten warb. Als seinen größten Briefkrieg bezeichnete sie die Auseinandersetzung, um die es hier geht (Basler Zeitschrift, e-periodica.ch). Für die mediengeschichtliche Einordnung ist diese knappe Erwähnung so wichtig, dass ein Artikel über Graf Oswalds Rechtfertigungsschrift bzw. den Inkunabeldruck nicht auf sie verzichten sollte. Christ hat dann anscheinend (die Arbeit liegt mir nicht vor) die Schrift in ihrer genannten Monographie ausführlicher besprochen (Google-Schnipsel).

Ein solcher Artikel über Oswald von Tierstein: Antwort auf der Kaiserlichen Majestät Mandat und Auskündung (so die Titel-Ansetzung des GW, nach Einbl) wäre meines Erachtens im Verfasserlexikon am Platz gewesen. Friedrich Hegi, dessen grundlegende Arbeit über die geächteten Räte des Erzherzogs Sigmund von Österreich von 1910 leider noch nicht online ist (nur ein Teildruck 1907, im OPAC der Regesta Imperii mit der viel umfangreicheren Ausgabe 1910 verwechselt) [25.1.2019: http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hegi1910] kannte jedenfalls 1907 die Druckschrift nicht, sondern bezog sich bei seinen wiederholten Zitaten aus der Rechtfertigungsschrift auf eine Kopie des 17. Jahrhunderts im Staatsarchiv Solothurn (Miss. rot 1477-81, S. 200a, so Hegi 1907, S. 126)

Den historischen Hintergrund bildet ein Ereignis, das ich mit einer Kapitelüberschrift bei Wilhelm Baum: Sigmund der Münzreiche (1987), S. 483-494 als den Sturz der bösen Räte am Innsbrucker Hof 1487/88 bezeichnen möchte. Wichtig ist immer noch Hegi 1910, doch sollte auch die ausführliche Darstellung von Susanne Wolf: Die Doppelregierung Kaiser Friedrichs III. und König Maximilians (1486-1493) (2005), S. 464-481 (PDF) herangezogen werden. In aller Kürze: Eine probayerische Clique von Räten am Innsbrucker Hof, zu der auch Oswald gehörte, wurde 1487/88 des Verrats bzw. des Majestätsverbrechens beschuldigt. Am 6. Oktober 1487 befahl Kaiser Friedrich III., sie zu verhaften. Graf Oswald war aber aufgrund seiner Beziehungen zum eidgenössischen Solothurn außer Reichweite des Herrschers, der am 8. Januar 1488 die Reichsacht für die “bösen Räte” nachschob (Regesta Imperii; Abdruck im Fürstenbergischen Urkundenbuch).

Man sollte solche medienträchtigen Ereignisse mit Normdaten adressieren können!

Auch weniger bedeutende Ereignisse wie diese Aufsehen erregende Affäre müssen unbedingt in der GND vertreten sein. Soweit Druckschriften im GW sich zentral auf ein historisches Ereignis (oder einen begrifflich zu fassenden Ereigniszusammenhang) beziehen, müssten sie im GW in einer chronologischen Liste mit Links zu den jeweiligen Normdaten abrufbar sein. Mit welchem Recht fordert Eisermann, dass man in Archivdatenbanken gezielt nach Einblattdrucken suchen könne müsse, auch wenn man das jeweilige Stück noch nicht kennt, wenn der GW den für Historiker zentralen Zugriff über die Chronologie (medial gespiegelter) historischer Ereignisse verweigert?

Für die Burgunderkriege habe ich ja eine überlieferungsgeschichtlich orientierte Quellenkunde in Wikisource erstellt. Solche detaillierten Zusammenstellungen, wie ich sie etwa auch für die Schlacht bei Seckenheim (ohne GND!) vorgelegt habe, müssten ergänzt werden durch eine erschöpfende Auswertung der Inkunabeln (GW), der sogenannten historischen Volkslieder (Liliencron und Nachträge) und der Verfasserlexika (²VL und VL Humanismus) sowie des zusätzlichen Materials im Handschriftencensus (eventuell auch im DLL, das aber bekanntlich fast nur das Verfasserlexikon auswertet).

Für die zeitgenössische Diskussion über die Innsbrucker Causa ist die leider nicht in einem modernen Druck vorliegende Rechtfertigungsschrift des Grafen von Tierstein eine aufschlussreiche Quelle. Hoffentlich lässt sich bald eine Archivverwaltung (oder das Kestner-Museum) überzeugen, ein gut lesbares Digitalisat ins Netz zu stellen.

2.2.2019 Der GW hat meinen Beitrag verlinkt.

Hegi 1910 ging im zweiten Kapitel auf die ihm auch als Druck bekannte Rechtfertigungsschrift ein: S. 208-212 (UB Freiburg), der oben genannte Text in Solothurn ist ein anderer, eventuell vom gleichen Autor (möglicherweise einem Kleriker im Dienst des Grafen, so überzeugend Hegi 1910, S. 210). Laut Schreiben Basels vom 22. Mai 1488 ließ der Graf seine Rechtfertigung (doch wohl den Druck) am Basler Rathaus anschlagen (Hegi ebenda, S. 224).

Christ 1998, S. 325-333 interpretiert die gedruckte Rechtfertigungsschrift, ohne die Verfasserfrage zu thematisieren; S. 329-332 geht sie auf die auffälligen biblischen Bezüge des Texts näher ein. S. 325 Anm. 587 weist sie weitere Exemplare (im Vergleich zu Hegi) der Rechtfertigungsschrift nach, ohne dass klar wird, ob es sich tatsächlich um den Druck handelt: Tiroler Landesarchiv, Sigmundiana, Abt. XIV Nr. 965a; Staatsarchiv Basel, AA Bd. 93a Nr. 236 (Begleitschreiben ebenda Nr. 197 vom 22. Mai); Stadtarchiv Frankfurt, Reichssachen I Nr. 6402, Bl. 1-2 (mit fast identischem Begleitbrief vom 19. Mai). Das oben bereits genannte Frankfurter Stück findet man in der Archivdatenbank: Reichssachen I Signatur 5794 (“Oswald zu Dierstein”).

11.02.2019 Das TLA teilte mit: “Bezug nehmend auf Ihre Anfrage per E-Mail vom 2. Februar 2019 kann ich Ihnen die etwas aktualisierte Signatur TLA, Sigm. 14.965.2 bestätigen. Allerdings handelt es sich hierbei um keinen Druck, sondern um ein handschriftliches Libell. Unter TLA, Sigm. 14.965.1 findet sich zugehörig noch ein Schreiben folgenden Inhalts: „Graf Oswald von Tierstein beteuert gegenüber Kaiser Friedrich III. seine Unschuld und bestreitet den in einem kaiserlichen Mandat verlautbarten Vorwurf, untreu gegenüber dem Haus Österreich gewesen zu sein.“ Das andere Stück liegt in Liestal, nicht in Basel (mein Fehler, nicht der von Christ). Hier gibt es einen weiteren Nachweis für den Einblattdruck: “Die korrekte Signatur lautet: StABL AA 1010 Lade L.9 / Bd. Nr. 93a / darin Nr. 236 … und da liegt der Wiegedruck. Im On-line Katalog finden Sie den Eintrag hier: http://www.archivkatalog.bl.ch/main/?GUID=4e226ef0-1fc2-4d5a-80b9-2f20fd2736ca Das ist natürlich auch kein Permalink”.

29.9.2022 Das Staatsarchiv Zürich hat freundlicherweise das Stück in seinem Online-Katalog verzeichnet https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4862753, begleitet von einem gut lesbaren Digitalisat: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/Dateien/305/D1528938.pdf.

#forschung #inkunabel


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (11. Oktober 2018). Die gedruckte Rechtfertigungsschrift Graf Oswalds von Tierstein 1488. Archivalia. Abgerufen am 11. September 2024 von https://doi.org/10.58079/c89j


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

2 Gedanken zu „Die gedruckte Rechtfertigungsschrift Graf Oswalds von Tierstein 1488“

  1. Wenn man die umfangreiche Briefsammlung des Stadtarchivs Nördlingen umblättert, finden sich mehrere Drucke hin, die vermutlich nicht verzeichnet wurden. Die handschrifliche und gedruckten Schützenbriefe hingegen wurden wohl vor 1910 ausgesondert, sodass Ernst Freys 1912 die gesamten Schützenbriefe-Wiegendrucke als Facsimile edieren konnte.

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