Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Christian Vogel über ehemalige standesherrliche Archive: „Unterlagen müssen öffentlich zugänglich sein“

http://www.kreis-anzeiger.de/lokales/wetteraukreis/buedingen/dokumente-sind-gedaechtnis-buedingens_16063415.htm

Interview mit Vogel, der mit anderen zu Recht nicht locker lässt:

In den Teilen „Landesarchiv“ der Rentkammerarchive der drei Schlösser Büdingen, Meerholz und Wächtersbach, die vermutlich größten Teils im Bandhaus im Büdingen liegen, befindet sich die staatliche Überlieferung von etwa 60 Ortschaften im Wetteraukreis und Main-Kinzig-Kreis aus der Zeit von etwa 1680 bis etwa 1830. Es sind zum Beispiel Akten über Gemeindeangelegenheiten, Kirchen, Gemarkungen und so weiter, die mit Familienangelegenheiten nichts zu tun haben. Es handelt sich daher um die wichtigste Überlieferung aus älteren Zeiten von 60 Orten, darunter auch die Stadt Büdingen, ohne die deren ältere Geschichte nicht geschrieben werden kann.

Das Ministerium ignoriert augenscheinlich wichtige historische Fakten und behauptet weiterhin, dass die Landesarchive Privateigentum seien. Sie widerlegen das im Detail. Wo bleibt der öffentliche Aufschrei?

Die Ausführungen des Ministeriums sind schlicht Unsinn. Ein Rentkammerarchiv konnte bereits von seinem Begriff her kein Privateigentum sein. Die Archive der Rentkammern gehörten entweder zum Vermögen des Standesherrlichen Hauses oder des Staates.

Dass ein solcher Schwachsinn einem Landtag unterbreitet werden kann, ohne dass dies zu einem öffentlichen Aufschrei führt, ist in der Tat irritierend.

Der zynische Untertitel Ihres Buches lautet „Fortsetzung der Monarchie ins Hessen des 21. Jahrhunderts“. Ein Stück Einführung der Republik stünde noch aus, schreiben Sie. Was muss passieren, dass dies geschieht?

Die Monarchie wurde 1919 abgeschafft. Es wird aber so getan, als wenn dies für die vormals standesherrlichen Archive nicht gilt. Die „Landesarchive“ in den vormals standesherrlichen Archiven sind jetzt direktes Eigentum des Landes Hessen. Das Land hat die Pflicht, seine historischen Unterlagen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Hierfür ist das Ministerium für Wissenschaft und Kunst zuständig und hat sich entsprechend zu betätigen, statt Unsinn zu verbreiten. Punktum.

Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/stories/1022438158


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (18. September 2015). Christian Vogel über ehemalige standesherrliche Archive: „Unterlagen müssen öffentlich zugänglich sein“. Archivalia. Abgerufen am 6. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/bfc6


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Ein Gedanke zu „Christian Vogel über ehemalige standesherrliche Archive: „Unterlagen müssen öffentlich zugänglich sein““

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.