https://zkbw.blogspot.com/2018/10/veroffentlichung-entzogener-doktorgrade.html referiert einen FAZ-Artikel mit diesem Ergebnis. Entgangen ist Hilger die Online-Version:
“So wie das Plagiat nicht verjährt, verjährt auch die Pflicht, es öffentlich zu machen, nicht.”
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (8. Oktober 2018). Veröffentlichung entzogener Doktorgrade ist datenschutzrechtlich erlaubt. Archivalia. Abgerufen am 14. April 2026 von https://doi.org/10.58079/c88z