OLG Hamm: Unterlassungs- und Erstattungsanspruch bei Verwendung von Fotos aus einer Dissertation

http://www.rechtambild.de/2011/11/olg-hamm-unterlassungs-und-erstattungsanspruch-bei-verwendung-von-fotos-aus-einer-dissertation

“Die Zahnärztin hatte im Jahr 1987 eine Dissertation zum Thema Zahnreinigung an der RWTH Bochum erstellt und innerhalb dieser selbst geschossene Fotografien von Patienten-Gebissen verwendet. ”

Da ist schon mal der Wurm drin – wer findet den Fehler?

Volltext:
http://www.rechtambild.de/2011/11/olg-hamm-unterlassungs-und-erstattungsanspruch-einer-zahnarztin-an-zahn-fotos


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

6 Gedanken zu „OLG Hamm: Unterlassungs- und Erstattungsanspruch bei Verwendung von Fotos aus einer Dissertation“

  1. ist das falsche “dieser” gemeint? In der Uni hat sie die Bilder ja nicht verwendet… Aber wer “innerhalb dieser” statt “darin” schreibt, dem ist eh sprachlich nicht mehr zu helfen…

    1. Gehe ich davon aus Wenn die Zahnärztin fotografiert, wird sie ja wohl auch gesagt haben, wozu. Und selbst wenn nicht: Recht am Bild des eigenen Gebisses oder Zahns lese ich aus dem KUG und der Rechtsprechung nicht heraus …

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