Am 24.9.2012 meldete Katja Schmidtberger in der Thüringischen Allgemeinen:
” …. “Der Weg der Haushaltskonsolidierung ist nicht schön, aber wir haben keine Wahl”, versicherte Oberbürgermeisterin Katja Wolf (Linke) am Montagnachmittag vor den Medien. Man gehe diese Woche mit dem Haushaltssicherungskonzept auf die Ziellinie, am morgigen Mittwoch wird der Stadtrat dazu entscheiden.
Gestern Abend diskutierte der Hauptausschuss in gut drei Stunden die im Papier vorgestellten Einschnitte, … Die Einschnitte im Konzept sind heftig. Bibliothek, Stadtarchiv, Volkshochschule und die städtischen Museen werden in den Folgejahren mit gekürzten Budgets, die sie künftig eigenverantwortlich verwalten, leben müssen. Die Einführung dieser sogenannten Budgetierung soll die Wirtschaftlichkeit erhöhen, heißt es in dem Sparpapier. …. Einsparungen müssten im Personalbereich einsetzen, ist weiter zu lesen. Sehr konkret wird die Verwaltung bereits beim Stadtarchiv. Hier sollen schon 2013 1,5 Stellen reduziert werden. …. Die Leiterstelle für das Thüringer Museum bleibt weiter unbesetzt. Geprüft wird auch die Steigerung der Eintrittsentgelte. Der Zuschuss für die Bibliothek sinkt in den nächsten zwei Haushaltsjahren. “
Ob der zuständige Landesverband im VdA sich rührt oder die Bundeskonferenz der Kommunalarchive beim Deutschen Städtetag einmal sich regt oder gar der Deutsche Kulturrat das Eisenacher Stadtarchiv auf seine “Rote Liste” setzt, wir werden sehen ….
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
wolfthomas (6. Oktober 2012). Archive in der Krise: Stadtarchiv Eisenach. Archivalia. Abgerufen am 3. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bl8v
Personalabbau im Stadtarchiv Eisenach wird konkret Beitrag der Thüringischen Landeszeitung online vom 09.02.2013 über die Sitzung des Kulturbeirats:
http://www.tlz.de/startseite/detail/-/specific/Eisenach-Stellenabbau-im-Stadtarchiv-gefaehrdet-wichtiges-Projekt-2045091113
Skandalös “Rein rechtlich betrachtet ist die Unterhaltung eines Stadtarchivs nicht zwingend (§ 4 Abs. 2 ThürArchivG)”
http://eisenach.de/fileadmin/files_db/Buergerservice/Buergerbeteiligung/Haushaltssicherungskonzept/Anlage_6_HSK_2012_bis_2022_Massnahmenkatalog.pdf (S. 10)
§ 4 Abs. 2 ThürArchivG:
http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=ArchivG+TH+%C2%A7+4&psml=bsthueprod.psml&max=true
Was wohl der Rechnungshof des Landes Thüringen dazu sagen würde, wenn Eisenach sein Archivgut vor den Türen des Staatsarchivs abladen würde?
So ein Passus in einem Archivgesetz ist ja geradezu eine Einladung…Novelle gefällig?!