http://rechtsportlich.net/?p=1405
Wird auf einer Facebook-Fanseite ein urheberrechtlich geschütztes Bild von einem Fan unbefugt hochgeladen, haftet der Betreiber der Fanseite, wenn er nach Benachrichtigung nichts dagegen unternimmt. Nicht geklärt wurde, ob er bereits dann haftet, wenn er das Bild mit einem “Gefällt mir” versieht und es sich so zu eigen macht. Hier dürften die üblichen Prinzipien der sogenannten Forenhaftung anzuwenden sein: Nur wenn der Betreiber der Fanseite sofort erkennen konnte, dass keine rechtmäßige Nutzung vorliegt, haftet er.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (8. Oktober 2012). Erstes Facebook-Urteil aus Stuttgart: Betreiber von Facebook-Fanseite haftet für Inhalte Dritter nach Kenntnis. Archivalia. Abgerufen am 3. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bl8n